Peinlich-Panne bei Sunrise
Telekom-Anbieter korrigiert «irrtümlich gewährte Rabatte»

Sunrise hat zahlreiche Kunden darüber informiert, dass zuvor gewährte Rabatte ab sofort nicht mehr gelten. Das untergräbt das Vertrauen in Rabatte, sagt ein Experte von Moneyland. Ein Jurist erklärt, was Kunden nun machen können.
Publiziert: 31.03.2025 um 16:02 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2025 um 14:38 Uhr
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Sunrise hat vielen Kunden irrtümlich Rabatte gewährt.
Foto: ENNIO LEANZA

Darum gehts

  • Sunrise korrigiert irrtümlich gewährte Rabatte für ausgewählte Kunden ab Mai 2025
  • Jurist kritisiert Vorgehen: Verträge könnten unverbindlich sein, Schadenersatz möglich
  • Diverse Kunden erhielten Nachricht, obwohl sie nicht von irrtümlich gewährten Rabatten profitierten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Letzte Woche dürften etliche Sunrise-Kunden leer geschluckt haben: Sie erhielten vom Telekom-Anbieter ein Schreiben mit der Überschrift «Wir aktualisieren Ihr Abo», gefolgt vom Titel «Korrektur von irrtümlich gewährten Rabatten». Demnach werde Sunrise die entsprechenden Rabatte ab dem 1. Mai 2025 auf dem aktuellen Abo nicht mehr berücksichtigen.

Diese Information über irrtümlich gewährte Rabatte sei «an ausgewählte Kundinnen und Kunden» verschickt worden, bestätigt Sunrise-Sprecher Rolf Ziebold auf Anfrage von Blick. Eine genaue Anzahl gibt er nicht an. Ziebold präzisiert aber: «Wir fordern diese Rabatte nicht zurück, wir korrigieren aber unseren Irrtum mit Blick auf die weitere Abo-Dauer.» Die Korrektur stehe in keinem Zusammenhang mit spezifischen Promotions-Angeboten, hält er fest.

Was jedoch irritiert: Ziebold bestätigt, dass diverse Kundinnen und Kunden die Nachricht erhielten, die gar nicht von irrtümlich gewährten Rabatten profitierten.

Zweifelhaftes Vorgehen

Denn im selben Sunrise-Schreiben hält die Nummer 2 im Schweizer Telekommarkt hinter Swisscom fest: Wer nichts unternimmt, zahlt ab Mai automatisch ein teureres, dafür höherwertiges Abo zum Vorzugspreis. Wer dies nicht will, kann das bisherige Abo zu einem weiterhin rabattierten, aber korrigierten Preis weiter beanspruchen oder muss von sich aus kündigen und einen neuen Anbieter suchen.

Blick legt Jurist Rolf Metz das Schreiben vor. Sunrise mache einen Irrtum geltend gemäss Artikel 23 ff im Obligationenrecht. Metz: «Das führt dazu, dass der Vertrag unverbindlich ist». Demnach könne nicht ein anderes Abo untergejubelt werden: «Vielmehr liegt kein Vertrag mehr vor.» Ob ein sogenannter rechtsgenüglicher Irrtum vorliegt, sei nicht schlüssig: «Man müsste wissen, in welchem Moment Sunrise den Irrtum hätte erkennen können.» Unter Umständen könnten Kunden laut Metz aber Schadenersatz verlangen.

Telekom-Experte Rolf Beyeler von der Vergleichsplattform Moneyland findet das Vorgehen von Sunrise eine Frechheit: «Das untergräbt das Vertrauen in abgeschlossene Verträge und vertraglich abgemachte Preise.» Kundinnen und Kunden erwarten, dass der Anbieter den versprochenen Preis und die versprochenen Leistungen nach dem Aboabschluss einhält. «Wer von einer so grossen Preiserhöhung betroffen ist, sollte es selbst in die Hand nehmen: Vergleichen und den Anbieter wechseln», schliesst er.

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