Nicht ganz à fonds perdu
Unternehmen sollen Härtefallgelder zurückzahlen

Zahlreiche Unternehmen sind auf Härtefallhilfe angewiesen. Der Bund möchte nun die Regeln anpassen. Das sorgt nicht für Freude.
Publiziert: 25.02.2021 um 08:40 Uhr
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Aktualisiert: 05.03.2021 um 19:27 Uhr
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Die Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Foto: imago images

Den Restaurants und Fitnesscentern bringen die kommenden Lockerungen nichts. Die Betriebe bleiben geschlossen. Um die Umsatz-Einbussen zu decken, können Unternehmen Härtefallgelder beantragen. Nun will der Bund die Härtefall-Regeln anpassen.

Ein Unternehmen erhält momentan maximal 750'000 Franken Härtefall-Hilfe. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, sollen Firmen mit einem Umsatz bis zu 25 Millionen Franken höchstens 5 Millionen Franken an À-fonds-perdu-Beiträgen erhalten. Unternehmen mit 50 Millionen Jahresumsatz sollen mit bis zu 10 Millionen Franken entschädigt werden.

Gewinn muss abgegeben werden

Das Geld ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Wirft der Betrieb 2021 Gewinn ab, geht alles an den Bund. 2022 bis 2025 müssen die Unternehmen jeweils 40 Prozent abdrücken.

«Der Bund führt den Begriff À-fonds-perdu mit dieser Verschlimmbesserung ad absurdum», sagt die grüne Nationalrätin Regula Rytz (58) zur «Luzerner Zeitung». Die Wirtschaftskommission des Nationalrates, zu der auch Rytz gehört, berät am Freitag darüber.

Ständerat bestätigt

Die Wirtschaftskommission des Ständerats tat dies bereits am letzten Dienstag. Sie unterstützt laut Medienmitteilung, dass Beiträge, «die mehr als 1 Million Franken betragen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken, in bestimmten Fällen zumindest teilweise zurückgefordert werden können». (lui)

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