Darum gehts
- Stromausfall am Flughafen London-Heathrow führt zu massiven Flugstreichungen
- Passagiere haben Anspruch auf Ticketerstattung oder Ersatzflug bei Annullierung
- Beim Hotel kommt es auf die Stornierungsbedingungen an
Nach einem Brand in einem Umspannwerk steht der Flughafen London-Heathrow still. Das Feuer führte zu einem massiven Stromausfall am nach Passagieraufkommen 2024 grössten Flughafen Europas. Die Schliessung hat Auswirkungen auf den Betrieb der Fluggesellschaften auf der ganzen Welt. Alleine bei der Swiss sind fast 3000 Passagiere betroffen.
Das London-Wochenende ist für viele damit im Eimer. Doch was passiert mit dem bereits ausgegebenen Geld beispielsweise für Flug und Hotel?
Mein Flug wurde gestrichen – bekomme ich mein Geld zurück?
In der Schweiz regelt die Fluggastrechteverordnung Nummer 261/2004 die Rechte für Passagiere. Diese haben wir 2006 von der EU übernommen. Darin ist klar geregelt: Wird ein Flug annulliert, muss die Airline entweder den Ticketpreis erstatten oder einen Ersatzflug anbieten. Die betroffenen Passagiere können eine der beiden Möglichkeiten auswählen.
Zudem muss die Fluggesellschaft Essen und Getränke «im Verhältnis zur Wartezeit» entschädigen. Verzögert sich der Weiterflug bis zum Folgetag, muss die Airline – wenn nötig – eine Hotelunterkunft inklusive Transport offerieren.
Erhalte ich eine zusätzliche Entschädigung?
Je nachdem haben Passagiere Anspruch auf eine weitere finanzielle Kompensation, wenn ein Flug gestrichen wird. Wegen der eher kürzeren Flugdistanz gibt das im London-Fall 250 Euro. Doch es gibt ein Problem. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist für die Durchsetzung der Rechte zuständig. Auf der Website schreibt das Amt, dass es «möglicherweise» Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gibt.
Die Unklarheit: Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass die Annullierung auf «aussergewöhnliche Umstände» zurückzuführen ist. Dazu gehören laut dem Schweizer Versicherer Axa beispielsweise medizinische Zwischenfälle, Terrorgefahr und Vogelschlag. Laut einem Entscheid des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12. Mai 2011 gilt ein Stromausfall «grundsätzlich» als «aussergewöhnlicher Umstand», bei dem eine Airline nichts dafür kann. Aber: Der weitreichende Stromausfall in London ist nur teilweise vergleichbar mit dem Fall von 2011. Ob es zu Entschädigungen kommt, wird sich weisen.
Wie fordere ich mein Geld von der Airline zurück?
Wenn du dein Ticket für den annullierten Flug zurückerstatten willst, kannst du dich direkt bei der entsprechenden Airline melden. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert, helfen Fluggastrechte-Helfer wie Airhelp, cancelled.ch, Fairplane und Flightright. Sie nehmen dir den Streit mit den Airlines ab, verlangen im Erfolgsfall aber eine Gebühr.
Ich habe das Hotel gebucht – bekomme ich das Geld zurück?
Wer übers Wochenende nach London fliegen wollte, hat sein Hotel höchstwahrscheinlich schon reserviert. Je nach Buchung kannst du dein Zimmer noch kostenlos stornieren. Gewisse Unterkünfte bieten nämlich eine Gratisstornierung bis zu einer festgelegten Uhrzeit am Anreisetag an.
Falls dies nicht der Fall ist, verlangt das Hotel entweder den gesamten Buchungsbetrag oder eine anteilige Gebühr. Da könnte es schwieriger werden, das Geld zurückzubekommen. Die Fluggesellschaft hat mit der Hotelreservation nichts zu tun und wird dir nichts erstatten. Am besten meldest du dich zuerst direkt beim Hotel. Manche zeigen sich kulant oder bieten an, die Buchung zu verschieben. Ansonsten kannst du in deiner Reiseversicherung prüfen, ob diese im London-Fall die Stornierungskosten des Hotels übernimmt.
Konzert-, Theater- oder Fussballtickets – kann ich sie zurückgeben?
Die britische Hauptstadt bietet viele Unterhaltungsmöglichkeiten. Am Freitagabend spielt beispielsweise die englische Fussballnationalmannschaft im Wembley-Stadion in London gegen Albanien. Falls du bereits ein Ticket gekauft hast, stehen die Chancen aber schlecht, dass du dein Geld wieder erhältst. Die meisten Veranstalter – auch bei anderen Events – bieten keine Erstattung an.
Trotzdem gilt auch hier: Die eigene Reiseversicherung zu konsultieren, ist eine gute Idee. Am schnellsten wäre es jedoch, wenn du dein Ticket auf einer Wiederverkaufs-Plattform loswirst.