Nach Gerichtsurteil in Moskau
UBS und CS dürfen Russlandgeschäft nicht verkaufen

Die Grossbank UBS bleibt im Russland-Geschäft unter Druck. Ein Gericht in Moskau hat der UBS und ihrer Tochter Credit Suisse allfällige Verkäufe von Anteilen ihrer russischen Gesellschaften untersagt.
Publiziert: 16.08.2023 um 16:04 Uhr
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Aktualisiert: 16.08.2023 um 16:05 Uhr
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Die UBS bleibt im Russland-Geschäft unter Druck.
Foto: AFP

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben die UBS und die Credit Suisse ihre Aktivitäten in Russland zurückgefahren. Ein Rückzug aus allen Geschäften ist nun aber nicht möglich. Ein Gericht in Moskau hat nämlich gegen die UBS entschieden. Die Grossbank und ihre Tochter CS dürfen keine russischen Gesellschaften verkaufen. Damit gab das Gericht einem Antrag der russischen Bank Zenit statt.

Das russische Finanzinstitut befürchtet, dass es bei einem UBS-Rückzug aus Russland Verluste auf seinen Forderungen gegenüber der Schweizer Bank erleiden würde. Das ist einem Gerichtsurteil zu entnehmen, das die Nachrichtenagentur AWP einsehen konnte. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte am Dienstagabend über das Urteil berichtet. Die UBS wollte keinen Kommentar abgeben.

Ein weiterer Antrag wurde abgelehnt

Allerdings lehnte das russische Gericht den Antrag der Zenit auf eine Beschlagnahmung von Vermögenswerten in Höhe von 1,26 Milliarden Rubel (rund 12 Millionen Franken) der CS ab. Das russische Institut habe keine ausreichenden Argumente für die Massnahme geliefert, heisst es in der Begründung.

Bereits vor Jahresfrist hatte ein russisches Gericht ein ähnliches Urteil gegen die Credit Suisse gefällt. Damals wegen einer nicht erfolgten Zahlung von rund 10 Millionen Franken an die russische Transkapitalbank. Das Schweizer Institut konnte die Zahlung offenbar aufgrund der Sanktionsbestimmungen nicht leisten. (SDA/wgr)

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