«Ihr Antrag wurde abgelehnt», das teilt die Migrosbank aktuell vielen Interessierten mit, die eine neue Cumulus-Kreditkarte wollen.
Der Grund: Sie sind verheiratet. Genauer: Sie sind am Konto, von dem die Kreditkartenrechnung bezahlt werden soll, nicht «ausschliesslich wirtschaftlich berechtigt». Noch genauer: Sie waren so ehrlich, diesen Punkt auf dem Migrosbank-Formular anzukreuzen. Die Folge: Ihr Kreditkartenantrag wird automatisch abgelehnt.
Migros bleibt hart
So erging es Zoë Nuhr*. «Sogar als ich darlegte, dass wir als Ehepaar je eine Karte möchten und die Rechnung von unserem gemeinsamen Haushaltskonto beglichen würde, blieb die Migrosbank hart.» Dabei sei die Karte der Migrosbank genau wegen der Cumulus-Punkte für Familien besonders attraktiv.
Und andere Banken? Migrosbank-Sprecher Urs Aeberli bestätigt: Ehepaare erhalten nur eine Karte, wenn der Antragsteller «ein Konto hat, dessen ausschliesslich wirtschaftlich Berechtigter er ist». Das diene einem «schlanken Kartenantragsprozess» (will heissen: vollautomatisierten Ablauf) und sei «Branchenstandard».
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch
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Bei anderen Anbietern kein Problem
Was so aber nicht stimmt. Bei anderen Anbietern kann man beim Antrag auch angeben, «gemeinsam mit anderen Personen» (die man namentlich aufführen muss) wirtschaftlich berechtigt zu sein. In einer internen Weisung schreibt etwa die Cembra Money Bank ausdrücklich, sie akzeptiere es, wenn «Ehepartner des Antragstellers» am Konto beteiligt seien.
Das ist brisant, weil Cembra bis anhin die Cumulus-Kreditkarte herausgegeben hat und daran interessiert ist, möglichst viele Kunden zu behalten. Das war der Grund, warum Zoë Nuhr bei Cembra geblieben ist.
Eine andere Art, das Problem zu lösen
Anders reagiert hat Urs Rosi*. Er schickte den Antrag einfach nochmals ab und gab an, er sei «ausschliesslich» wirtschaftlich berechtigt, obwohl seine Frau ebenfalls Zugriff aufs Konto hat. Er erhielt die Karte problemlos – genau wie seine Frau auch.
Das ist auch völlig in Ordnung. Banken müssen zwar bei Konto- und Kreditkartenanträgen gemäss ihren Standesregeln nach der «wirtschaftlichen Berechtigung» fragen, um etwa Geldwäscherei zu verhindern. Aber im einschlägigen Kommentar der Bankiervereinigung dazu steht kein Wort, dass man Ehepaare nicht auch zusammen betrachten dürfe.
*Name geändert