Miete, Abos, Reisen
Das ändert sich im März in der Schweiz

Im März gibt es wieder einige Neuerungen. Salt und Sunrise erhöhen die Preise für bestimmte Abos, Mieterinnen und Mieter dürfen hoffen und Fahren mit Autopilot wird unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die wichtigsten Änderungen in der Schweiz im März.
Publiziert: 09:31 Uhr
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Aktualisiert: 13:52 Uhr
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Experten rechnen damit, dass der Referenzzinssatz im März sinken wird.
Foto: Sven Thomann
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Mobilfunkpreise steigen

Salt und Sunrise erhöhen ab März die Preise für einige ihrer Abonnements. Grund dafür seien höhere Kosten für Versicherungen sowie gestiegene Mieten und Strompreise.

Bei Sunrise kosten Handy-Abos zwischen 50 Rappen und 1,70 Franken mehr pro Monat. Internet-Abos kosten zwischen 1,40 Franken und 2,30 Franken mehr. Kundinnen und Kunden können noch bis Ende Februar, im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, ihr Abo kündigen.

Salt hat seine Kundinnen und Kunden per Mail über Preiserhöhungen ihrer Abos informiert. Das Unternehmen teilt mit: «Wie viele Unternehmen hatten auch wir im vergangenen Jahr mit steigenden Betriebskosten zu kämpfen.» Die Anpassung betreffe die Mobilfunktarife. Wer etwa über das Handy-Abo «Europe Data» verfügt, muss ab 1. März 2025 zwei Franken mehr bezahlen. Gerätepakete, Prepaid-Angebote und Optionen sowie Breitband-Internet- und TV-Abos von Salt Home seien nicht betroffen.

Mehr zu den Mobilfunkpreisen ab März erfährst du hier. 

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Referenzzinssatz dürfte sinken

Mieterinnen und Mieter dürfen im März auf eine Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes hoffen. Sie hätten dann Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) überprüft den Referenzzinssatz alle drei Monate. Experten hatten bereits für Dezember mit einer Senkung gerechnet. Der Referenzzinssatz blieb jedoch bei 1,75 Prozent. Da der Entscheid beim letzten Mal äusserst knapp war, sind sich die Experten diesmal sicher, dass er auf 1,5 Prozent sinken wird.

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Mehr zum hypothekarischen Referenzzinssatz erfährst du hier. 

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Import von Brotgetreide

Landwirtinnen und Landwirte haben im vergangenen Jahr in der Schweiz so wenig Brotgetreide ernten können wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Um die Nachfrage nach Weizen, Roggen und Dinkel decken zu können, hat der Bundesrat erneut das Zollkontingent erhöht.

Bis zur Getreideernte erwartet die Branche zusätzlich eine Versorgungslücke von 60'000 Tonnen Brotgetreide. Sie ersuchte deshalb um eine Erhöhung des Zollkontingents 2025.

Diesem Gesuch kam der Bundesrat nun nach und beschloss eine Erhöhung des Importkontingents um 60'000 Tonnen. Die entsprechende Änderung der Agrareinfuhrverordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.

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Fahren mit Autopilot

Ab März dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Autobahn den Autopilot verwenden und dabei das Lenkrad loslassen. Sie müssen aber jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System sie dazu auffordert. Der Bundesrat hat dazu eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die am 1. März 2025 in Kraft tritt.

In der Verordnung ist weiter festgehalten, dass ab diesem Zeitpunkt auch das automatisierte Parkieren eines Autos erlaubt sein wird, ohne dass sich ein Fahrer im Innern des Fahrzeuges befindet – jedoch nur auf dafür definierten Parkplätzen und Parkhäusern.

Ebenfalls möglich wird der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf bewilligten Strecken. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selber lösen kann, soll der Operator zum Beispiel ein Fahrmanöver vorschlagen.

Alles, was du zum automatisierten Fahren wissen musst, erfährst du hier. 

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Lidl erhöht Lohnsumme

Lidl erhöht die Lohnsumme für seine Mitarbeitenden in der Schweiz um 1,5 Prozent. Darauf hat sich der Detailhändler mit den Sozialpartnern Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz geeinigt.

Zudem hat man sich laut einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag darauf verständigt, dass der Lohn aller Mitarbeitenden bei einem Vollzeitpensum um mindestens 50 Franken pro Monat steigt. Die Änderungen treten mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag am 1. März 2025 in Kraft.

Ab dem Zeitpunkt garantiert Lidl ungelernten Mitarbeitenden einen Mindestlohn von monatlich 4600 Franken, so die Mitteilung weiter. Mindestens 4650 Franken erhalten Lidl-Angestellte mit einer zweijährigen Ausbildung in der Filiale und im Lager und 4700 Franken mit einer dreijährigen Ausbildung.

Mehr zu den neuen Mindestlöhnen bei Lidl erfährst du hier. 

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Änderungen in einzelnen Kantonen

Höhere Gasttaxe im Kanton Basel-Stadt 

Touristinnen und Touristen zahlen künftig minimal mehr für eine Übernachtung in Basel. Der Kanton Basel-Stadt erhöht die Gasttaxe per 1. März 2025 um 20 Rappen auf 4.20 Franken pro Übernachtung. Die Regierung hat die Verordnung zum Gasttaxengesetz entsprechend angepasst.

Die Mehrerträge gehen je zur Hälfte an den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) und an Basel Tourismus, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Der TNW erhalte künftig 1.15 Franken pro Übernachtung, um höhere Kosten der letzten Jahre abzugelten. Und Basel Tourismus könne mit den zusätzlichen Mitteln die Angebote des Gästepasses BaselCard weiterhin finanzieren, heisst es weiter. Die Gasttaxe war zuletzt 2018 erhöht worden.

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Das musst du noch im März wissen

Reisen nach Vietnam: Schweizer Gruppenreisende, die ihre Reise nach Vietnam über einen internationalen Veranstalter gebucht haben, benötigen ab dem 1. März 2025 kein Visum mehr. Die Änderung ist Teil eines Touristenförderprogramms. Die vietnamesische Regierung will so den Tourismus ankurbeln. Die Änderung betrifft auch polnische und tschechische Gruppenreisende und gilt vorerst bis 31. Dezember 2025. Es gelten im Übrigen die Einreisebestimmungen Vietnams.

Das südostasiatische Land ist bei Schweizern ein beliebtes Reiseziel. Zugleich spielen die Wirtschaftsbeziehungen für beide Seiten eine wichtige Rolle. Gemäss Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind die bilateralen Beziehungen in den vergangenen Jahren enger geworden. Rund 100 Unternehmen seien in Vietnam tätig. Zudem gehöre die Schweiz zu den grössten europäischen Investoren dort. Das Handelsvolumen zwischen beiden Ländern lag 2023 gemäss EDA bei 2,19 Milliarden Franken.

Reisen nach England: Ab 5. März 2025 können Reisende nach Grossbritannien und Nordirland eine kostenpflichtige digitale Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Diese wird ab dem 2. April 2025 benötigt.

Die Beantragung erfolgt am besten über die «UK ETA»-App. Wer kein Smartphone besitzt, kann die Einreisegenehmigung auf der offiziellen Webseite der britischen Regierung beantragen. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (11,20 Franken). Die ETA ist zwei Jahre lang gültig oder bis der Pass abläuft – je nachdem, was früher eintritt.

Wer eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitsgenehmigung für das Vereinigte Königreich besitzt, benötigt keine ETA. Ebenso ausgenommen sind Menschen mit einem Studienplatz im Vereinigten Königreich. Ausserdem gibt es noch weitere Ausnahmen. Diese findest du auf der Homepage der britischen Regierung.

Deutschland verlängert Grenzkontrollen: Deutschland setzt die Kontrollen an all seinen Aussengrenzen fort. Die Bundesregierung verlängerte die im März auslaufende Sonderregelung um sechs Monate bis zum 15. September.

Grenzkontrollen sind im europäischen Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen. Im vergangenen September hatte Deutschland die bereits laufenden Kontrollen im Osten und Süden der Republik jedoch auf die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ausgeweitet. Die stationären Kontrollen wurden damals mit illegaler Zuwanderung sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität begründet.

«Hoffe, dass Merz nicht zu viel Schaden anrichtet»
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Till Voss (28) aus Lübeck:«Hoffe, dass Merz nicht zu viel Schaden anrichtet»

An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es Kontrollen schon seit Oktober 2023, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt.

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