Umweltkostenzuschlag für Flüge
Ab Januar müssen Reisende für Flüge mit Airlines des Lufthansa-Konzerns einen Umweltkostenzuschlag zahlen. Dieser beträgt je nach Flugstrecke und -klasse bis zu 72 Franken. Davon betroffen sind auch die Tochtergesellschaften Swiss und Edelweiss. Beide teilen auf ihren Homepages mit: «Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Grossbritannien, Norwegen und der Schweiz.» Der Zuschlag decke einen Teil der infolge gesetzlicher Umweltauflagen, nationaler und internationaler Gesetze sowie Anpassungen des europäischen Emissionshandels stetig steigenden Zusatzkosten.
Gemäss Swiss und Edelweiss fällt für Kurz- und Mittelstreckenflüge in der Economy Class ein Zuschlag von 1 bis 5 Franken an. Für Langstreckenflüge in der Economy Class werden zwischen 6 und 12 Franken fällig. Bei Langstreckenflügen in der First Class beträgt der Zuschlag zwischen 36 und 72 Franken.
Neue Easyjet-Flüge
Die Billigfluggesellschaft Easyjet bietet im neuen Jahr neue Flüge an. Ab dem 18. Januar geht es ab Genf direkt nach Yorkshire an den Leeds-Bradford-Airport. Allerdings bedient Easyjet diesen Flughafen nur in der Wintersaison. Der Direktflug dauert etwa zwei Stunden.
Mehr zu den neuen Easyjet-Flugrouten findest du hier.
Höhere Zuschläge für Post-Mitarbeitende
Mitarbeitende der Post und von Postfinance erhalten per 1. Januar 2025 höhere Zuschläge für Pikett-, Abend-, Nacht- und Sonntagseinsätze. Die Post hat sich mit den Sozialpartnern im September in neuen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) darauf geeinigt. Für Piketteinsätze zahlt die Post künftig 6 Franken pro Stunde – statt wie bisher 5 Franken. Der Zuschlag für Abend- und Nachteinsätze steigt ebenfalls um einen Franken auf 8 Franken pro Stunde. Für Sonntagseinsätze gibt es 12.50 Franken pro Stunde – statt wie bisher 11 Franken.
Die Treueprämie für fünf Jahre Treue zum Unternehmen steigt ausserdem von 1500 Franken auf 1650 Franken. Zudem gelten bei der Post künftig schweizweit zehn statt neun Feiertage.
Die neuen GAV gelten mindestens drei Jahre und betreffen rund 30'000 Mitarbeitende. Ausgenommen sind Mitarbeitende von Postauto, Postlogistics, Post Immobilien und Management Service, Presto Presse Vertrieb und notime.
Höhere Löhne im Detailhandel
Gute Nachrichten für Denner-Mitarbeitende. Der Detailhändler hebt per 1. Januar 2025 die Lohnsumme an. Mitarbeitende erhalten damit 1,1 Prozent mehr Lohn. Der Mutterschaftsurlaub wird zudem von 18 auf 19 Wochen ausgedehnt. Darüber hinaus erhalten Fachkräfte und Ungelernte künftig mehr Geld, wenn sie sich für einen Karriereweg bei Denner entscheiden. Der Mindestlohn steigt jeweils um 50 Franken pro Monat.
Auch die Migros-Gruppe hebt die Lohnsumme 2025 an. Für Migros-Unternehmen, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, steigt die Lohnsumme um 1,0 bis 1,3 Prozent. In der Regel steigt der Lohn bei einem 100-Prozent-Pensum um mindestens 50 Franken pro Monat, wobei prioritär die unteren Löhne angehoben werden sollen, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.
Coop-Mitarbeitende mit einem Gesamtarbeitsvertrag erhalten 2025 mindestens 1,0 Prozent mehr Lohn. Kadermitarbeitende erhalten bei Coop künftig 1,0 Prozent mehr.
Krankenkasse
Per 1. Januar 2025 steigen die Krankenkassenprämien – durchschnittlich um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Prämie beträgt künftig 378.70 Franken.
Neu können Versicherte mit freier Arztwahl per 1. Januar 2025 auch unterjährig in ein alternatives Versicherungsmodell, etwa Hausarzt, HMO oder Telemedizin, wechseln – allerdings nur beim eigenen Versicherer. Der unterjährige Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell zu einem anderen sowie zu einem anderen Versicherer sind nicht möglich.
Strompreise
Viele Stromanbieter senken per 1. Januar ihre Preise. Durchschnittlich sinken die Strompreise 2025 um zehn Prozent. Gemäss Berechnungen der Elektrizitätskommission ElCom zahlen Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr 29 Rappen pro Kilowattstunde – 3.14 Rappen weniger als 2024. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden zahlt also 141.30 Franken weniger als 2024.
Wie hoch der neue Strompreis in deiner Gemeinde ist, erfährst du hier (Blick+).
Wertfreigrenze
Schlechte Nachrichten für Einkaufstouristen: Die Wertfreigrenze im Reiseverkehr sinkt per 1. Januar 2025 von 300 Franken auf 150 Franken. Der Bundesrat will damit den Einkaufstourismus bekämpfen und die Steuergerechtigkeit erhöhen. Übersteigt der Gesamtwert der eingeführten Ware 150 Franken, muss auf den Gesamtwert die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Wertfreigrenze gibts hier.
Änderungen in einzelnen Kantonen
Neue Bemessungsgrundlage für Fahrzeugsteuer im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern werden Personenwagen per 1. Januar 2025 neu besteuert. Bislang wurde der Motorenhubraum als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung herangezogen. Künftig erfolgt die Berechnung der Verkehrssteuer auf Grundlage des Gesamtgewichts und der Leistung des jeweiligen Fahrzeugs.
Nur bei einem Drittel der Fahrzeuge führt die neue Berechnungsgrundlage zu grösseren Steuerunterschieden, wobei bei besonders emissionsarmen Fahrzeugen eine Steuerreduktion von 80 Prozent im Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie in den vier darauffolgenden Jahren zum Tragen kommt.
Auf der Seite des Kantons Luzern kannst du die neue Verkehrssteuer berechnen lassen. Den Rechner findest du hier.
Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich ist die Anschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 verboten. Der Zürcher Regierungsrat will mit dem Verbot den Schutz der Bevölkerung nach mehreren Rottweiler-Attacken gewährleisten. Aktuelle Halterinnen und Halter müssen innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. Dabei würden die Rottweiler auf ihr Gefährdungspotenzial untersucht sowie die Halterinnen und Halter auf ihre Eignung. Im Kanton Zürich sind rund 350 Rottweiler registriert.
Mehr zum Rottweiler-Verbot erfährst du hier.