Flüge
Die Swiss-Schwester Edelweiss fliegt im Rahmen des Winterflugplans ab Ende Februar 2025 zweimal wöchentlich von Zürich aus über Maskat, die Hauptstadt des Oman, in die frühere Hauptstadt Salalah – und von dort nonstop zurück. Der erste Flug nach Salalah hebt am 25. Februar ab und dauert, mit Zwischenstopp in Maskat, etwa 9 Stunden und 30 Minuten.
Zugleich stellt der Ferienflieger Edelweiss im Februar die Flüge von Zürich in die kubanische Hauptstadt Havanna ein. Am 27. Februar hebt der letzte Flieger ab. Grund für die Einstellung seien die sinkende Nachfrage und die «derzeitigen Bedingungen am internationalen Flughafen José Martí in Havanna», wie die Airline mitteilt. Demnach sei eine langfristige, stabile und zuverlässige Langstrecken-Operation schwierig zu gewährleisten.
Betroffene Gäste erhalten entweder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder werden auf alternative Verbindungen umgebucht. «Bis zur Einstellung der Flüge fliegt Edelweiss noch regulär jeweils donnerstags nonstop von Zürich nach Havanna und wieder zurück nach Zürich», so die Airline weiter.
Edelweiss fliegt im Sommer sieben neue Destinationen an – mehr dazu hier.
Löhne im Gastgewerbe
Per 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um 1,1 Prozent erhöht. Das legte das Schiedsgericht fest, nachdem sich die Sozialpartner nicht auf gemeinsame Mindestlöhne einigen konnten.
Angestellte ohne Berufslehre erhalten ab Februar monatlich 40 Franken mehr – also 3706 Franken. Jene mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis erhalten künftig 49 Franken mehr – also 4519 Franken. Personen mit Berufsprüfung erhalten 57 Franken mehr – also 5282 Franken.
Jagdgesetz
Per 1. Februar 2025 tritt das revidierte Jagdgesetz in Kraft. Dabei sollen Konflikte zwischen der Alpwirtschaft und dem Wolf gemindert werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kantone künftig schadenstiftende Wolfsrudel regulieren, bevor Schaden entstanden ist. Für die Regulierung der Wolfsrudel von September bis Januar muss demnach ein Risiko für Nutztiere bestehen. Ausserdem müssen Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. Von Juni bis August können die Kantone unterdessen schadenstiftende Wolfsrudel nur dann regulieren, wenn bereits Schaden entstanden ist.
Neu können die Kantone auch einzelne Wölfe abschiessen, wenn diese eine Gefährdung für Menschen darstellen. Bisher war lediglich der Abschuss nach entstandenem Schaden möglich.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Angriffe von Wölfen auf Nutztiere gemäss Bundesrat stark angestiegen. Schon jetzt gilt für den Wolfsabschuss eine Übergangslösung.
Mehr zur Verschärfung des Jagdgesetzes erfährst du hier.
Tierwohl
Im Tierschutzbereich treten per 1. Februar 2025 mehrere neue Vorgaben in Kraft. Künftig sind gewerbliche Importe von Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, verboten. Private Halterinnen und Halter können weiterhin Welpen unter 15 Wochen in die Schweiz mitbringen. Der Bundesrat will damit den «verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen», wie es in einer Mitteilung heisst.
Bei Nutztieren wird künftig das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten und der Ausstieg aus dem Kükentöten ermöglicht. In der Versuchstierhaltung soll das Tierwohl mittels neuer Bestimmungen ebenfalls verbessert werden.
Volkszählung
Am 28. Februar 2025 ist der Einsendeschluss für den Fragebogen zur Volkszählung. Jedes Jahr erhalten etwa 200'000 Personen den Brief vom Bundesamt für Statistik (BFS). Dabei geht es darum, Daten zu erheben, die nicht aus den Einwohnerregistern von Gemeinden und Kantonen hervorgehen, etwa gesprochene Sprachen oder Religionszugehörigkeit.
Wichtig: Wer den Fragebogen erhält, muss ihn korrekt und vollständig ausfüllen und zurücksenden – das geht auch online. Wer den Bogen nicht ausfüllt, erhält zunächst eine schriftliche Erinnerung vom BFS. Wer auch die zweite schriftliche Erinnerung ignoriert, dem droht eine Gebühr von 1000 Franken.
Weitere Informationen zur Volkszählung findest du hier.
Das musst du noch im Februar wissen
Whatsapp wird auf bestimmten Handys abgeschaltet
Meta stellt den Support für seinen Messengerdienst Whatsapp auf bestimmten Handys im Februar 2025 ein. Betroffen sind Geräte mit dem Betriebssystem KaiOS. Dieses wurde speziell für einfachere Mobilfunkgeräte entwickelt, etwa von Nokia.
Betroffene Nutzer müssen entweder auf ein neueres Gerät oder alternative Messengerdienste ausweichen. Bereits seit Juni vergangenen Jahres ist es nicht mehr möglich, auf Geräten mit KaiOS einen neuen Whatsapp-Account einzurichten. Nun werden also auch bestehende Accounts unbenutzbar. Weltweit sind Millionen Nutzer betroffen. Das Betriebssystem kommt auf Dutzenden Geräten zur Anwendung.
Mehr zur Whatsapp-Abschaltung erfährst du hier.
Visumspflicht für Staatsangehörige Vanuatus
Zugegeben: Diese Änderung dürfte nicht viele Menschen in der Schweiz betreffen. Der Inselstaat Vanuatu hat gerade einmal rund 300'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dennoch soll diese Änderung hier Erwähnung finden. Die Schweiz führt per 4. Februar 2025, wie alle Schengen-Mitglieder, die Visumspflicht für Staatsangehörige Vanuatus ein. Der Bundesrat schreibt dazu: «Nach Ansicht der Europäischen Union stellen die in Vanuatu geltenden Staatsbürgerschaftsregelungen ein Sicherheitsrisiko für die Mitgliedsstaaten dar.» Der Bundesrat habe sich dazu entschieden, diese Schengen-Weiterentwicklung zu übernehmen.