Mehr Geld für Stressjob
Päckli-Zusteller bekommen 73 Rappen mehr

Die Postcom erhöht die Löhne im Postsektor ab Juli 2023 um 73 Rappen pro Stunde. Das betrifft alle Angestellten, die nicht unter den GAV fallen.
Publiziert: 24.11.2022 um 17:43 Uhr
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Die eidgenössische Postkommission Postcom erhöht den Bruttomindeststundenlohn im Postsektor per 1. Juli 2023 von 18.27 Franken auf 19 Franken.
Foto: imago/Eibner

Dieser Tage sind sie im Dauerstress, die Päcklipöstler und Kuriere. Sie müssen all die Black-Friday-Bestellungen und bereits jetzt die ersten Weihnachtspäckli zustellen. Stück für Stück. Sie spulen Kilometer um Kilometer ab. Ein stressiger Job. Und ein harter.

Die eidgenössische Postkommission Postcom erhöht den Bruttomindeststundenlohn im Postsektor per 1. Juli 2023 von 18.27 Franken auf 19 Franken. Das sind 73 Rappen mehr pro Stunde – brutto. Das teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mit. Davon profitieren alle Angestellten, die nicht unter den Gesamtarbeitsvertrag fallen.

Drittfirmen, die nicht zu Post gehören

Andreas Herren, Mediensprecher der Postcom erklärt: «Wenn jemand ein Päckli bei einer Firma bestellt, muss ein Mitarbeiter diese Bestellung empfangen, sortieren, verteilen und danach austragen.» Zum Beispiel fallen Kurierdienste in diese Sparte. Es handle sich meist um Drittfirmen, die nicht zur Post gehören und Zwischenstationen abdecken.

Ein zweites Beispiel ist, wenn man eine Pizza bestellt und die Pizzeria, die Pizza nicht selbst liefert, sondern eine Drittfirma engagiert. Diese ist neu verpflichtet, 19 Franken auf die Stunde zu zahlen.

Die Lohnerhöhung gilt auch für Temporäre-Angestellte

Die Aufsichtsbehörde hat dazu die Anfang 2019 in Kraft getretene Verordnung über die Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen bei den Postdiensten angepasst, schreibt die Postcom. Demnach gelten diese Mindeststandards auch für Temporär-Angestellte, die bei einer Anbieterin von Postdiensten tätig sind.

Falls Temporär-Angestellte einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, der vorteilhafter sei als die von der Postcom festgelegten Mindeststandards, finden die Bedingungen dieses GAV Anwendung. Zudem gelten die Mindeststandards auch für Subunternehmen, die mehr als die Hälfte ihres Umsatzes im Postmarkt erzielen. (SDA/was)


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