Der Chef der wichtigsten Zentralbank der Welt verdient nur einen Bruchteil des Lohnes des obersten Schweizer Währungshüters. «Rund 190’000 Dollar» im Jahr betrage seine Vergütung, so Fed-Chef Jerome Powell in der Show des Milliardärs David Rubenstein. Das ist ungefähr der Basislohn eines typischen Wall Street Associate, einer Anfängerrolle an der New Yorker Börse.
Auf die Frage, ob er denke, dass sein Lohn eine faire Bezahlung für seine Arbeit sei, antwortete der Chef der US-Notenbank: «I do, yes.» In der Show erntete er für diese Aussage Lacher aus dem Publikum. Doch in der Folge entbrannte in den USA eine Debatte darüber, ob der Vorsitzende der US-Notenbank unterbezahlt sei.
945'000 für Jordan
Zum Vergleich: Thomas Jordan, der Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), erhielt 2021 945’000 Franken. Mit Sozialversicherungsbeiträgen waren es sogar 1,25 Millionen Franken, womit der SNB-Chef an der Wall Street im Bereich eines Managing Directors (mit Bonus) liegt.
Auch andere Zentralbanker bekommen deutlich mehr als Powells 190’000 Dollar (umgerechnet 177’000 Franken). Ein Vergleich von «Tippinpoint» zeigt, dass etwa Andrew Bailey, Chef der Bank of England, mit 577’000 Franken mehr als das Dreifache verdiente. Christine Lagarde, die als Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) einen schwierigeren Job machen muss, kommt auf rund 420’000 Franken.
Löhne
Haruhiko Kuroda von der Bank of Japan (BoJ) erhielt mit rund 240’000 Franken einen eher niedrigen Notenbankerlohn. Allerdings zeichnet sich die BoJ auch durch langjähriges Nichtstun an der Zinsfront aus.
Multimillionär Powell
Am Hungertuch nagen muss Powell trotzdem nicht. Als ehemaliger Investmentbanker ist er Multimillionär. Der Sender «Fox Business» schätzte sein Vermögen 2019 auf 18 bis 55 Millionen Dollar. Zwischen 2010 und 2012 arbeitete er für den symbolischen Lohn von 1 Dollar im Jahr für den Think-Tank Bipartisan Policy Center.
Dieser Artikel wurde erstmals in der «Handelszeitung» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.handelszeitung.ch.
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