Leere Versprechen für werdende Eltern
Vorsicht bei Zusatzversicherung für ungeborene Babys!

Werdende Eltern wollen für ihren kleinen Sprösslinge nur das beste – und schliessen deshalb oft bereits vor der Geburt Zusatzversicherung ab. Aber Achtung: Es kann zu bösen Überraschungen kommen.
Publiziert: 20.02.2024 um 00:30 Uhr
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Aktualisiert: 21.02.2024 um 13:40 Uhr
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Viele Babys sind bereits vor der Geburt krankenversichert.
Foto: keystone-sda.ch
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Werdende Eltern melden ihren Nachwuchs oft schon vor der Geburt bei der Krankenkasse an. Sie hoffen, die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschliessen zu können und so Ausschlüsse vermeiden zu können. Aber Achtung: Das ist in vielen Fällen gar nicht möglich. 

Denn die meisten grossen Krankenkassen haben mittlerweile Vorkehrungen getroffen. Ein Vergleich der zwölf grössten Krankenkassen von Comparis zeigt: Elf haben in den Verträgen Klauseln eingebaut, die im Nachhinein eine Leistungsreduktion ermöglichen. Zum Teil ist der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsprodukts auch erst nach der Geburt des Kindes möglich.

«Faktisch haben somit Kinder keine Chance auf Flex-, Halbprivat- oder Privatspitalversicherungen, selbst wenn sie von ihren Eltern vor der Geburt versichert werden, falls nach der Geburt vorher nicht bekannte, sogenannte Geburtsgebrechen festgestellt werden», so Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly (63). Als Geburtsgebrechen zählen etwa angeborene Herzfehler, Epilepsie oder auch Trisomie 21. 

Nachfragen lohnt sich

Während einige Krankenkassen auf ihren Websites viel versprechen, sind die Leistungseinschränkungen dann nur im Kleingedruckten zu finden. Als «krassestes» Beispiel nennt Comparis Swica: Auf der Website heisst es, dass ein Wechsel in eine halb- oder private Spitalversicherung bis zum 40. Lebensjahr möglich sei – ohne Gesundheitsprüfung. Auf Anfrage von Comparis heisst es dann aber, dass eine Zusatzversicherung abgelehnt werden kann und Geburtsgebrechen ausgeschlossen werden. 

Gemäss Swica liegt hier aber ein Missverständnis vor: Beim entsprechenden Produkt, das nach einer Gesundheitsprüfung unter anderem vorgeburtlich abgeschlossen werden kann, handle es sich um eine Garantie. Damit könne man später ohne weitere Prüfung in eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung wechseln.

Ähnlich ist es bei der EGK. Auch dort kann es bei Geburtsgebrechen rückwirkend zu Vorbehalten kommen. «Das Versprechen, beim vorgeburtlichen Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung zu machen, ist irreführend, wenn es dann nach der Geburt doch eine gibt», kritisiert Schneuwly. 

Nur bei der CSS, Groupe Mutuel und Sanitas können Eltern auch vor der Geburt Spitalzusatzversicherungen abschliessen. Bei CSS und Sanitas muss aber auch ein Elternteil das entsprechende Versicherungspaket haben. 

Es geht auch transparent

Bei Atupri, Assura, Concordia, Helsana und KPT können Zusatzversicherungen wie Spital-Privatversicherungen gar nicht erst vor der Geburt abgeschlossen werden – so steht es transparent auf der Website. Bei Sympany kann es rückwirkend zu Ausschlüssen kommen. Die Krankenkasse deklariert das jedoch auch so auf ihrer Website. 

Eine vorgeburtliche Anmeldung lohnt sich aber nach wie vor. Denn im Nachhinein gibt es bei Geburtsgebrechen keine Kulanz. Und die Invalidenversicherung zahlt bei Geburtsgebrechen nur bis im Alter von 20 Jahren. 

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