Mehrmals pro Woche joggen. Eine neue Sprache lernen. Oder aufsteigen bei der Arbeit. Manche Schweizer wollen mit ihren Vorsätzen zum neuen Jahr so richtig hoch hinaus. Nur: Ob sie ihre Entschlüsse tatsächlich umsetzen, steht in den Sternen.
Fest steht hingegen: Auch ohne Vorsätze verändert sich 2020 einiges. Und daran können Sie nichts ändern. Denn am 1. Januar 2020 treten zahlreiche neue Regeln in Kraft. Etwa für Autofahrer, Mieter oder Arbeitnehmer. BLICK zeigt die wichtigsten Neuerungen, auf die Sie sich gefasst machen müssen.
1. Höhere AHV-Beiträge
Es sind die Folgen der AHV-Steuervorlage (Staf). Sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge werden 2020 steigen. Um 0,3 Prozent. Künftig müssen Sie zusammen mit dem Arbeitgeber 8,7 Prozent (also je 4,35 Prozent) auf Ihren Bruttolohn ins AHV-Kässeli bezahlen. Selbstständige zahlen neu 8,1 Prozent ihres Einkommens. Die Erhöhung soll pro Jahr zusätzliche 1,2 Milliarden Franken in die AHV spülen.
2. Höhere Renten
Per 1. Januar werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Teuerung angepasst. Heisst: Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, nehmen um 1,8 Prozent zu. Und auch die AHV-Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 erhöhen sich um 0,1 Prozent.
3. Steuervorteile bei energetischer Haussanierung
Künftig können Sie in der Steuerabrechnung Rückbaukosten bei energetischen Haussanierungen abziehen. Etwa die Beträge für umweltschonende Heizungen, Lüftungen oder Sanitäranlagen. Sie können die Kosten in jener Steuerperiode abziehen, in der sie anfallen. Und: Es ist möglich, dass die Sanierungskosten höher sind als das zu versteuernde Einkommen. Dann können Sie einen Teil auch in den nächsten beiden Perioden versteuern.
4. Referenzzinssatz könnte sinken
Gute Neuigkeiten für Mieter: Laut dem aktuellen Immobilienbarometer der ZKB können sie bald von einer Mietzinsreduktion profitieren. Der Referenzzinssatz dürfte gemäss der Prognose bereits im März 2020 von 1,5 auf 1,25 Prozent sinken. Sollte es tatsächlich so weit kommen, sind Ihnen tiefere Mieten aber nicht automatisch gewiss. In einem Schreiben können Sie den Vermieter auffordern, den Mietzins zu senken.
5. Selbstregulierung der Banken
Wer ein Mehrfamilienhaus kaufen will, muss in Zukunft 25 Prozent Eigenmittel bringen, um eine Hypothek von der Bank zu erhalten. Bisher waren es 10 Prozent. Ausserdem muss die Hypothek neu innerhalb von 10 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden. Es wird damit schwieriger, eine Hypothek zum Kauf eines Mehrfamilienhauses zu erhalten.
6. Nur noch einen Tag Autokurs
Neulenker aufgepasst: Der Bundesrat hat die Vorschriften zur obligatorischen Weiterbildung angepasst. Diese dauert ab 2020 nur noch einen Tag statt zwei. Der siebenstündige Kurs muss im ersten Jahr nach der Fahrprüfung absolviert werden. Dabei sollen die Neulenker insbesondere die Vollbremsung üben, die im Strassenverkehr kaum je geprobt oder geprüft wird. Energieeffizientes Fahren hingegen soll in Simulatoren trainiert werden.
7. CO2-Grenzwert für Neuwagen
Ab dem Jahr 2020 gilt für Personenwagen ein Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Das heisst: Die Autos einer Hersteller-Flotte dürfen im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Ansonsten drohen den Herstellern hohe Bussen. Für den Konsumenten hat diese Regelung keine direkten Auswirkungen. Die CO2-Limite zählt nämlich nur für Neuwagen. Und nicht für bereits verkaufte Fahrzeuge.
8. Keinen Stress mehr beim Noten-Umtausch
Bis anhin konnten Sie Ihre alten Banknoten während 20 Jahren bei der Nationalbank umtauschen. Das ändert sich nun. Künftig wird es keine beschränkte Umtauschfrist mehr geben. Die alten Geldnoten können Sie ab 2020 jederzeit bei der Nationalbank in aktuelle Scheine wechseln.
9. Post-Päckli ins Ausland
Der Weltpostverein hat gesprochen: Post-Kunden müssen künftig ihre Päckli-Sendungen ins Ausland im Internet voranmelden und erfassen. Betroffen sind Pakete mit einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm. Für Sendungen in die Vereinigten Staaten gilt diese Regel bereits seit dem 1. Juli 2019.
10. Krankenkassen
Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, übernimmt die Grundversicherung künftig neue Leistungen. Etwa Grippe-Impfungen bei Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko. Oder Massnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs. Früherkennungen im Rahmen kantonaler Programme sind von der Franchise befreit. Die Krankenkassenprämien steigen mit durchschnittlichen 0,2 Prozent nur leicht an.
11. Höhere Dividendenbesteuerung
Ein weiteres Resultat des AHV-Steuer-Päcklis: Der Bund besteuert künftig Dividendeneinnahmen von Privaten mit mindestens 70 Prozent. Die Kantone müssen mindestens 50 Prozent besteuern. Das gilt allerdings nur, wenn die Beteiligung mindestens 10 Prozent des Kapitals eines Unternehmens beträgt. Ob AG, GmbH oder Genossenschaft spielt dabei keine Rolle.
12. Längere Verjährungsfristen
Künftig gehts länger, bis Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjährt sind. Bis anhin war das nach zehn Jahren der Fall. Die Verjährungsfrist wird nun auf 20 Jahre verdoppelt. Wichtig könnte diese Änderung etwa für Asbest-Geschädigte sein.