Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über einer Milliarde Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist würde im Mai 2020 auslaufen.
Auch andere Länder haben unbegrenzte Umtauschfristen
Die Mehrheit im Parlament kam aber wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Frist nicht mehr zeitgemäss ist. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu Münzen nach Ablauf einer Frist plötzlich ihren Wert verlören, hiess es in den Räten.
Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen können zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden.
Angst vor mehr Kriminalität
Der Ständerat hatte eine Aufhebung der Frist zunächst abgelehnt. Die Mehrheit befürchtete, dass das Kriminalitätsrisiko steigen würde. Die Befürworter erwiderten, die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden und müssten an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden. Dort werde die Echtheit geprüft.
Streitpunkt Wegfall von Zahlungen
Umstritten war die Abschaffung der Umtauschfrist auch wegen des Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein.
Der Ständerat wollte mit dem Festhalten an der Umtauschfrist verhindern, dass diese Zahlungen wegfallen. Gleichzeitig schlug er eine neue Verteilung vor, damit auch Bund und Kantone profitieren. Der Nationalrat schlug als Kompromiss vor, die Umtauschfrist aufzuheben und trotzdem Geld zu verteilen. Dem hat sich der Ständerat nun angeschlossen.
25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie werden 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt. 10 Prozent des Gegenwertes bleiben bei der Nationalbank als Rückstellung zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht. (SDA)