Zwei Tage Radfahren im Trentino und in den Dolomiten, die Natur geniessen, übernachten im Vier-Sterne-Hotel mit Spa. Bernhard Meier freute sich darauf. Und der Kurztrip würde ihn keinen Franken kosten.
Denn Meier, der in Wirklichkeit anders heisst, hatte einen Smartbox-Gutschein dafür geschenkt bekommen. Wert: exakt Fr. 549.90.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Doch als Meier den Gutschein auf der Smartbox-Website einlösen wollte, stellte er fest, dass es im besagten Hotel bis Ende 2024 keinen einzigen verfügbaren Buchungstermin gab.
«Smartbox teilt mit, ich solle das direkt mit dem Hotel klären. Das Hotel wiederum –erklärte, es sei nicht zuständig, und verwies mich zurück an Smartbox», sagt Meier. Auf eine Anfrage des Beobachters reagierte das Hotel nicht.
Was Meier nicht wusste: Der Ärger sollte zu jenem Zeitpunkt erst richtig beginnen. Zunächst keimte Hoffnung auf: Smartbox bot ihm einen Umtausch des Gutscheins an.
Meier war einverstanden und entschied sich für zwei Nächte in der -Toskana, in der Nähe von Verona, Fahrradverleih inklusive. Das Déjà-vu folgte auf dem Fuss: Es gab auf der Website keinen einzigen buchbaren Termin. «Besonders stossend finde ich, dass man die verfügbaren Daten erst sieht, nachdem man den Gutschein gekauft hat», sagt Meier.
Smartbox verlangt Bankkarte für Umtausch
Nach diesen Erfahrungen wollte Meier mit Smartbox nichts mehr zu tun haben. Er verlangte den Gegenwert des Gutscheins in bar zurück.
Da gab es in der Kommunikation mit Smartbox zum ersten Mal einen Lichtblick. Ja, das sei möglich, schrieb ihm eine Person namens Dustin. Der Mailverkehr liegt dem Beobachter vor. Meier müsse bloss noch ein Foto seiner Bankkarte zuschicken, auf der die IBAN und der Name gut lesbar seien.
Diese Vorgehensweise möge anfangs etwas befremdlich wirken, so «Dustin». Smartbox habe aber den Firmensitz in Irland – im englischsprachigen Raum sei das gängige Praxis.
«Dustin» ändert seine Meinung
Meier tat, wie ihm geheissen, und dachte: «Ende gut, alles gut.» Doch dann kam eine weitere Mail von – «Dustin» – mit einer komplett gegensätzlichen Auskunft. «Ich habe mir Ihr Anliegen angesehen, und der Gutschein kann nicht zurückerstattet werden.»
Die Mail stammt vom März dieses Jahres, seither herrscht Funkstille. Meier wartet immer noch auf sein Geld.
Der Beobachter hat Smartbox um eine Stellungnahme gebeten. Zweimal per Mail, schliesslich mit einem eingeschriebenen Brief an den Firmensitz in Schlieren ZH sowie den in Dublin. Doch weder der besagte «Dustin» noch sonst ein Mitarbeitender von Smartbox meldete sich bis zum Redaktionsschluss dieser Beobachter-Ausgabe.
Smartbox enttäuscht immer wieder
Konsumexpertin Katharina Siegrist vom Beratungszentrum des Beobachters empfiehlt Bernhard Meier eine Betreibung: «Smartbox hat zwar den Hauptsitz in Irland, aber einen Ableger in Schlieren. Eine Betreibung kann da Erfolg haben – auch wenn es nur ist, dass man wieder ins Gespräch kommt.»
Enttäuschungen mit Smartbox sind keine Einzelfälle. Im Januar 2024 berichtete der «K-Tipp» über mehrere Kundinnen und Kunden, die Smartbox-Gutscheine nicht einlösen konnten. Ebenfalls im Januar berichtete der «Kassensturz» über Smartbox. Ein Pärchen hatte in Paris einen Gutschein für ein Gourmet-Dinner eingelöst. Serviert wurde gemäss den beiden aber Billig-Food.