Jubel bei Schweizer Hoteliers
Sie dürfen Zimmer günstiger als auf Booking.com anbieten

Der Aufstand der Hoteliers ist geglückt: Das Parlament nimmt Online-Buchungsplattformen wie Booking.com an die Kandare und verbietet sogenannte Preisbindungsklauseln.
Publiziert: 08.06.2022 um 15:30 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2022 um 12:07 Uhr
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Andreas Züllig (64), Präsident von Hotelleriesuisse, kämpft gegen «Knebelverträge» von Buchungsplattformen wie Booking.com.
Foto: STEFAN BOHRER
Ulrich Rotzinger

«Endlich spielt der Wettbewerb!», jubelt Andreas Züllig (64). «Nun können Hoteliers und Hotelièren bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», freut sich der Präsident von Hotelleriesuisse. Schon seit über sechs Jahren hatte sich die Branche gegen die Marktmacht von Booking.com und Co. gewehrt.

Am Mittwoch nun hat das Parlament entschieden: Die Online-Buchungsplattformen dürfen Hotels in der Schweiz nicht mehr verbieten, Zimmer auf der eigenen Homepage billiger anzubieten. Die sogenannte Paritätsklausel ist gefallen.

Gäste profitieren von besseren Preisen

Erleichterung macht sich breit. «Die Beherbergungsbetriebe erhalten ihre unternehmerische Freiheit zurück», schreibt Hotelleriesuisse in einer Mitteilung. In der Schweiz könne nun wieder ein freier und fairer Wettbewerb zwischen Hotels und Buchungsplattformen entstehen. «Davon profitieren sowohl die Hotels als auch die Gäste.»

Laut dem Verband können die Betriebe nicht nur ihre Zimmer auf der eigenen Homepage günstiger anbieten, sondern auch Konditionen und Verfügbarkeiten eigenständig bestimmen. «Die Gäste erhalten mehr Auswahl, bessere Preise, den vollen Service und einen direkten Kontakt zu ihren Gastgebern.»

Ohne Booking.com geht es nicht mehr

Die Schweiz ist mit dem Entscheid nicht allein. In den Nachbarländern Frankreich, Italien und Österreich ist das Verbot von Paritätsklauseln bereits gesetzlich verankert.

Ohne Booking.com und Co. geht es zukünftig allerdings nicht, sagt etwa Ständerat und Unternehmer Ruedi Noser (FDP, 61). Wer sein Hotel füllen wolle, bleibe auf Buchungsplattformen angewiesen.

Bei Booking.com heisst es: «Über den heutigen Entscheid sind wir enttäuscht. Wir sind der festen Überzeugung, dass sogenannte enge Paritätsklauseln fair sind, die Preise für die Verbraucher wettbewerbsfähig halten und für Reisende, Unterkunftsanbieter und Online-Reiseplattformen gleichermassen von Vorteil sind.»

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