Knatsch um Bestpreisgarantie für Hotels
Booking.com ist sauer auf den Bundesrat

Preisvorschriften für Hoteliers sollen verboten werden. Buchungsportale warnen vor Nachteilen für die Kunden.
Publiziert: 21.11.2021 um 11:02 Uhr
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Buchungsportale sind für Schweizer Hotels unverzichtbar. Zwei von fünf Übernachtungen werden online reserviert, meist bei interna­tionalen Plattformen.
Foto: imago images/Geisser
Thomas Schlittler

Buchungsportale sind für Schweizer Hotels unverzichtbar. Zwei von fünf Übernachtungen werden online reserviert, meist bei internationalen Plattformen.

Diese Abhängigkeit ist dem Gastgewerbe ein Dorn im Auge. Grosse Portale wie Expedia oder Booking.com verlangen pro Reservation eine Provision von bis zu 15 Prozent. Zudem müssen sich Schweizer Hoteliers verpflichten, auf ihrer eigenen Homepage keine besseren Konditionen anzubieten als dort.

Bei unseren Nachbarn bereits verboten

In Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien sind solche «Knebelverträge» verboten. Nun will die Schweiz nachziehen. Diese Woche verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzesartikel, der Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verbietet.

«Mit der neuen Regelung soll erreicht werden, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind», schreibt die Landesregierung. Das Verbot fördere zudem den Direktvertrieb über Webseiten der Hotels.

Die Buchungsportale haben daran keine Freude. «Wir sind enttäuscht über diesen Vorschlag des Schweizer Bundesrates», so ein Sprecher von Booking.com gegenüber SonntagsBlick. Der Online-Riese spricht nicht von Preisbindungs-, sondern von «Paritätsklauseln» – also von Gleichheit.

Booking.com fühlt sich ungerecht behandelt

Der Konzern fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt: «Paritätsklauseln sind unerlässlich, damit Hotels nicht alle Dienstleistungen, die Booking.com anbietet, kostenlos nutzen, dann aber absichtlich höhere Preise auf Booking.com anbieten, um Kunden zu ermutigen, direkt beim Hotel zu buchen.»

Trittbrettfahren, so der Sprecher, sei nicht nur unfair, sondern auch nicht im Interesse der Reisenden: «Wenn die Unterkunftspartner auf unserer Plattform keine wettbewerbsfähigen Preise mehr anbieten müssten, könnten die Verbraucher am Ende mehr für ihren Aufenthalt bezahlen.»

Die Schweizer Hoteliers sehen das naturgemäss anders. Sie halten den Entscheid des Bundesrats für längst überfällig. Hotelleriesuisse geht die Vorlage aber zu wenig weit. Der Branchenverband will sich dafür einsetzen, dass im neuen Gesetzesartikel sämtliche wettbewerbswidrigen Klauseln verboten werden – etwa auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit bestimmter Zimmerkategorien.

«Wichtig ist, dass die Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben», sagt Andreas Züllig, Präsident von Hotelleriesuisse. Die Unternehmer müssten die alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Angebotsparameter haben.

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