Ist das nicht illegal?
Dubiose Inserate versprechen Wohnungen mit Aufenthaltsbewilligung

Im Kanton Zug kursieren zweifelhafte Inserate, die Wohnungssuchende mit einer Wohnsitzbestätigung ködern wollen. Was hinter den dubiosen Inseraten steckt.
Publiziert: 28.02.2023 um 17:32 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2023 um 12:18 Uhr
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Sorgen für Erstaunen: Im Kanton Zug kursieren Wohnungsinserate, die eine Wohnsitzbestätigung versprechen.
Foto: Keystone

Im steuergünstigen Kanton Zug sorgen derzeit dubiose Immobilien-Inserate für Aufsehen. «Zimmer für Wohnsitzbestätigung» heisst es auf gängigen Inserate-Plattformen. Fotos zum Objekt findet man allerdings keine. Auch keine genaueren Angaben. Nur: «Für Wohnsitzbestätigung. Übernachtung max. 0-1 Nacht/Woche. Keine Postweiterleitung.» Darüber berichtet Zentral Plus.

Da wird ein 16 Quadratmeter grosses Studio schnell einmal für 1745 Franken pro Monat vermietet. Mit dem Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Oder der Möglichkeit, an der Adresse eine Firma zu gründen. «Die Kochmöglichkeiten sind eingeschränkt», heisst es im Inserat. Eine Waschmaschine gibt es nicht. Drum: «Das Objekt eignet sich nur für jemanden, der nicht oft in Zug ist.»

Zehntausende Franken sparen

Annoncen wie diese richten sich an Steuerzahler aus anderen Kantonen, die eben dies leid sind: Steuern zu zahlen. Denn: Mit einer simplen Zuger Wohnsitzbestätigung lassen sich schnell einmal Zehntausende von Franken einsparen. Doch ist dies überhaupt legal?

Der Zuger Volkswirtschaftsdirektion sind solche Inserate bekannt. Freude hat der Kanton definitiv keine daran. Bei einem Mietvertrag gehe es um die Überlassung einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes gegen Entgelt. Auch unterschwellig in Aussicht gestellte Leistungen wie eine Aufenthaltsbewilligung würden definitiv nicht dazugehören. Der Grund: Ein Vermieter kann so etwas gar nicht versprechen.

«Solche Inserate sind fragwürdig»

Anders sieht es beim Zimmer aus, das eigentlich gar nicht bewohnt werden soll. Einschränkungen des üblichen Gebrauches – also des Bewohnens eines Zimmers – kann man vereinbaren. Allerdings nur, wenn diese explizit und an offensichtlicher Stelle im Vertrag formuliert werden.

Ein Jurist warnt aber im Bericht: «Solche Inserate sind fragwürdig und mit Vorsicht zu geniessen. Auch ist dazu zu sagen, dass durch solche dubiosen Angebote wertvoller Wohnraum verloren geht.» (pbe)

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