«Unsere Kunden wollen einfach wieder trainieren!»
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Nur noch geimpft ins Fitness?«Unsere Kunden wollen einfach wieder trainieren!»

Arbeitgeber knallhart
Impfverweigerern droht die Kündigung

Bundesrat und Parlament sind sich einig: Wer nicht ansteckend ist, soll Freiheiten zurückerhalten. Auch die Hoteliers stützen diesen Kurs. Der Arbeitgeberverband ebenfalls – doch er droht mit drastischen Konsequenzen für Impfmuffel.
Publiziert: 24.02.2021 um 01:41 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2021 um 10:55 Uhr
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Ein Impfobligatorium wird es in der Schweiz nicht geben, das betont auch Gesundheitsminister Alain Berset.
Foto: Keystone
Aline Leutwiler, Patrik Berger und Pascal Tischhauser

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Corona-geimpfte Leute wieder in Clubs, Beizen, Theater und Fitnessstudios sowie in Konzerte gehen dürfen, wie BLICK ein vertrauliches Papier publik machte.

Das Parlament stützt diese Haltung. Auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will, dass Personen, die nachweislich nicht ansteckend sind, wieder möglichst normal leben können.

Sobald erwiesen sei, dass eine Impfung eine Ansteckung weiterer praktisch verunmöglicht, sollen diese rasch Erleichterungen erfahren – beispielsweise bei der Einreise aus einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne müssen. Auch jene Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben oder die mit einem negativen Corona-Test nachweisen können, dass sie nicht ansteckend sind, sollen nach dem Willen der Kommission Freiheiten zurückerhalten.

Parlament will forscher vorangehen

Wie die SPK-S unter der Leitung des Ausserrhoder Ständerats Andrea Caroni (40, FDP) bekannt gibt, sollen die Freiheiten ab dann möglich sein, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, dass sich alle impfen lassen können. Wie BLICK berichtete, soll das aus Sicht des Bundesrats im Mai oder Juni soweit sein.

Die Kommission hat den zuständigen Stellen beim Bund nun konkrete Fragen zu ersten Erleichterungen gestellt, die diese nun beantworteten. Darin bestätigen die Bundesämter, dass der Bundesrat Lockerungen für nicht ansteckende Personen beschlossen hat.

Die SPK-S verlangt vom Bundesrat jetzt, «rechtzeitig die notwendigen Grundlagen» für einen sicheren Impfnachweis zu schaffen, mit dem Bürger unkompliziert belegen können, dass sie immun sind. Die Weltgesundheitsorganisation und die EU arbeiten bereits an einem digitalen Impfausweis. Und das Bundesamt für Gesundheit schreibt BLICK auf Anfrage, ab kommendem Monat gebe es auch in der Schweiz den digitalen Impfnachweis.

Hoteliers stellen sich hinter den Bundesrat

Nicht nur die Parlamentarier, auch die Firmenchefs stützen den bundesrätlichen Vorschlag. So beispielsweise die Hoteliers. Hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig (62) lässt ausrichten, die Hotelbranche könne sich nur erholen, wenn die touristische Nachfrage wieder deutlich anzieht. «Einer selektiven Öffnung von Angeboten für Personen mit Negativtests oder geimpfte Personen stehen wir deshalb offen gegenüber.»

Zentral für die Unternehmen ist es, wie sie künftig mit geimpften Mitarbeitern umgehen können. «Im privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis muss es für die Arbeitgeber möglich sein, einen Unterschied zu machen zwischen geimpften und nicht geimpften Arbeitnehmenden», sagt Daniella Lützelschwab (53) vom Arbeitgeberverband. Besonders für jene, die für andere ein Sicherheitsrisiko darstellten. Und dort, wo ein häufiger Kontakt zu anderen Menschen bestehe.

Dann halt Kündigung

Dem Verband ist vor allem die Homeoffice-Pflicht ein Dorn im Auge. Die Juristin betont, dass nur ein Teil der Arbeiten in Unternehmen von zu Hause aus erledigt werden könne. Sie begrüsste daher, wenn geimpfte Angestellte möglichst rasch wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.

Und brisant: Aus ihrer Sicht droht Impfverweigerern gar die Kündigung. Zwar könnten «Arbeitgeber jene, die sich nicht impfen lassen wollen, von denen aber ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgeht, an eine andere Stelle versetzen», sagt sie. Doch: «Auch eine ordentliche Entlassung kann bei solchen Personen zur Diskussion stehen, wenn eine Versetzung nicht möglich ist.»

Der Chef muss in diesem Fall einem Angestellten aber eine Frist setzen, innert der dieser die Impfung nachholen kann.

Vorteile für Vorbilder

Ein Unternehmen kann aber auch das Gegenteil tun: «Arbeitnehmende, die sich freiwillig impfen, unterstützen den Arbeitgeber im Gesundheitsschutz. Deshalb erachte ich Vorteile für Geimpfte als zulässig», stellt Nicole Vögeli Galli (52), Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, klar.

Laut der Fachanwältin für Arbeitsrecht kann die Rückkehr aus dem Homeoffice an den Arbeitsplatz an die Impfung gebunden werden. «Falls die Impfung im Rahmen des Gesundheitsschutzes notwendig ist, dürfen Nicht-Geimpfte nicht zurückkehren», so Vögeli Galli. Dies ist beispielsweise in Grossraumbüros, Schulen oder bei Tätigkeiten mit engem Kontakt der Fall.


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