Schweizer wechseln häufig ihr Zuhause, insbesondere wenn sie jung sind. Ältere Personen sind dagegen sesshafter und bleiben ihrem Wohnort öfter treu.
Zu diesem Schluss kommt eine am Mittwoch veröffentlichten Studie des Immobilienportals Homegate. Von den in der Schweiz wohnhaften Personen sind laut Studie in den letzten anderthalb Jahren 15 Prozent umgezogen.
Vor allem Junge ziehen häufig um: Von den 15 bis 29-Jährigen, die Homegate zu ihrem Umzugsverhalten befragt hat, wechselte beinahe ein Drittel das Zuhause. In der ältesten Kategorie der 60 bis 79-Jährigen waren es dagegen nur knapp 4 Prozent.
Berufliche Veränderungen ist oft der Grund für einen Wohnungswechsel
In den meisten Fällen sind familiäre oder berufliche Veränderungen der Grund für einen Wohnungswechsel. 44 Prozent aller Befragten gaben eine Veränderung der Lebenssituation, was in den meisten Fällen auf familiäre Gründe zurückzuführen ist, als Grund für den Umzug an. Bei 18 Prozent waren es berufliche Gründe.
Auf der Suche nach der geeigneten Wohnung, stehe bei den Suchenden vor allem der Preis im Vordergrund gefolgt vom Standort und der Anzahl Zimmer, schreibt Homegate. Aber auch die Fahrzeit zum Arbeitsplatz und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr seien wichtige Kriterien. Letzteres erachten vor allem junge Menschen als wichtig.
Mieterinnen und Mieter haften für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können sie sich finanziell absichern. Doch diese zahlt nicht alles.
Mieterinnen und Mieter haften für Schäden in der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können sie sich finanziell absichern. Doch diese zahlt nicht alles.
Ältere Schweizer bleiben dem Wohnort treu
Wie die Homegate-Studie weiter zeigt, ist die Schweiz nach wie vor ein Land von Mietern. Drei Viertel der Befragten sind aus einer Mietwohnungen ausgezogen und nur 16 Prozent aus Wohneigentum. In dieser Frage liegt die Prozentzahl für den Auszug aus Mietwohnungen bei den 30 bis 44-Jährigen mit 84 Prozent am höchsten und bei den 60 bis 79-Jährigen mit 55 Prozent am tiefsten.
Ältere Personen bleiben ihrem Wohnort beim Umzug vielfach treu. Bei den 60 bis 89-Jährigen ziehen es 43 Prozent vor und bei den 45 bis 59-Jährigen gar 51 Prozent, den Wohnort beim Umzug nicht zu wechseln. In der jüngsten Kategorie ist dies nur bei 30 Prozent der Fall.
Die Umzugsstudie wurde erstmals im Auftrag von Homegate vom Link Institut Zürich durchgeführt. Befragt wurden in der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz 824 Personen im Alter von 15 bis 79 Jahren.
Drei Monate vorher
Mietvertrag unterzeichnen, Wohnung kündigen. Adressänderungen verschicken. Zügelunternehmen und Putzinstitut buchen. Beschädigungen der Wohnung melden, Reparaturen in Auftrag geben.
Einen Monat vorher
Verpackungsmaterial
besorgen, Estrich
und Keller räumen, Tiefkühlprodukte aufbrauchen. Ablesetag für Strom und Wasser vereinbaren.
Zwei Wochen vorher
Alles was nicht benötigt wird, einpacken.
Eine Woche vorher
Parkplatz für Zügelfahrzeug am alten und
neuen Ort reservieren. Abgabezeittermin mit Vermieter vereinbaren. Bohr- und Nagellöcher zuspachteln. Packen.
Am Tag davor
Letzte Dinge packen. Wertsachen an sicherem Ort verwahren. Ausreichend Bargeld abheben. Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen. Abklären, ob sie Verpflegung für die Zügelmänner organisieren sollen – oder deren Znünipause bezahlen müssen.
Drei Monate vorher
Mietvertrag unterzeichnen, Wohnung kündigen. Adressänderungen verschicken. Zügelunternehmen und Putzinstitut buchen. Beschädigungen der Wohnung melden, Reparaturen in Auftrag geben.
Einen Monat vorher
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Zwei Wochen vorher
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Eine Woche vorher
Parkplatz für Zügelfahrzeug am alten und
neuen Ort reservieren. Abgabezeittermin mit Vermieter vereinbaren. Bohr- und Nagellöcher zuspachteln. Packen.
Am Tag davor
Letzte Dinge packen. Wertsachen an sicherem Ort verwahren. Ausreichend Bargeld abheben. Kühlschrank und Tiefkühltruhe abtauen. Abklären, ob sie Verpflegung für die Zügelmänner organisieren sollen – oder deren Znünipause bezahlen müssen.