Im Konkubinat kaum abgesichert
Diese Dinge sollten Paare sorgfältig regeln

Kein Trauschein, keine finanzielle Absicherung – so einfach. Partner im Konkubinat sollten sich sorgfältig vor finanziellen Risiken schützen.
Publiziert: 22.04.2023 um 12:20 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2024 um 10:26 Uhr
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Pensionskasse, private Vorsorge, Erbvertrag, Unterhalt, Absicherung im Todesfall ... unverheiratete Paare müssen vieles regeln.
Foto: Shutterstock
Anne-Barbara Luft, «Bilanz»
Bilanz

Der kleine Cousin ist zu Besuch. Um den süssen Dreijährigen zu bespassen, werden Matchbox-Autos, Schleich-Tiere und Lego Duplo ins Wohnzimmer geschleppt. Lärmpegel und Chaos steigen linear an, als den Jüngsten plötzlich einige Ungereimtheiten stutzig machen: «Onkel Johannes und Julia sind nicht verheiratet?!»

Ja, so ist es. In der Schweiz leben 14 Prozent der Frauen und Männer, die ein gemeinsames Kind haben, ohne Trauschein zusammen.

Bei Paaren ohne Kinder sind es deutlich mehr. Es gibt viele Gründe, nicht zu heiraten – für die einen sind das die steuerlichen Nachteile, für andere die Abneigung gegen grosse Familienfeste. So oder so müssen Unverheiratete ihr Zusammenleben regeln.

Denn anders als Ehepaare sind Partner im sogenannten Konkubinat gesetzlich kaum abgesichert. Natürlich sind das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Auskunfts- und Vertretungsrechte bei Unfall oder Krankheit wichtige Themen, die mit Vollmachten und Verfügungen abgesteckt werden müssen.

Artikel aus der «Bilanz»

Dieser Artikel wurde erstmals in der «Bilanz» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter bilanz.ch.

Dieser Artikel wurde erstmals in der «Bilanz» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter bilanz.ch.

Doch wie immer geht es auch ums Geld. Also, rosarote Brille kurz absetzen und eine Checkliste erstellen: Pensionskasse, private Vorsorge, Erbvertrag, Unterhalt, finanzielle Beteiligung an den Haushaltskosten … die Gästeliste für eine Hochzeit ist nichts dagegen! Vor allem Frauen sollten sich mit grösster Sorgfalt dem Thema widmen.

Besonders dann, wenn man sich bei der Familiengründung für eine traditionelle Rollenverteilung entscheidet – die Mutter reduziert ihr Pensum, um die Kinder zu betreuen, während der Vater seine Karriere verfolgt. Unverheiratete Frauen leben dann auf dünnem Eis. Sie haben weder einen Erbanspruch noch Anrecht auf eine Witwenrente. Für die finanziellen Probleme, die mit einer Trennung Hand in Hand gehen, reicht hier nicht der Platz.

Das alles interessiert den Siebenjährigen nicht; was er wissen will: «Wie konnten sie denn überhaupt ein Baby bekommen, wenn sie gar nicht verheiratet sind?» – «Gut, dass du danach fragst. Das mit den Babys ist nämlich eine sehr spannende Sache …» Die älteren Geschwister verlassen fluchtartig den Raum.

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