Eine Scheidung bringt meist auch wesentliche finanzielle Konsequenzen mit sich. So muss zum Beispiel die angesparte Altersvorsorge gesplittet werden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Pensionskassen-Splitting
Was versteht man unter PK-Splitting?
Die Aufteilung der während der Ehe gesparten Altersvorsorge bei der Pensionskasse. Dazu gehören die sogenannten Austrittsleistungen bei der Pensionskasse von Mann und Frau inklusive allfälliger Kaderversicherungen, Vorbezüge für Wohneigentum sowie Freizügigkeitsguthaben bei einer Bank oder Versicherung.
AHV-Splitting
Was müssen wir tun, damit auch unsere Guthaben bei der AHV geteilt werden?
Erst wenn die Scheidung rechtskräftig ist, können Sie die Teilung bei einer für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Dafür gibts ein Formular.
Steuerbegünstigte Vorsorge 3a
Müssen wir unsere Vorsorgeguthaben der Säule 3a auch hälftig teilen?
Wenn ein Ehepartner darauf besteht, ist hälftig zu teilen. Ausnahme: Sie haben in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, oder die Einzahlungen stammen aus vorehelichen Ersparnissen oder Erbschaften. Eheleute können in der Scheidungskonvention freiwillig auf diese Teilung verzichten oder anders als hälftig teilen.
Ausgleichszahlung
Wie kommt meine Frau zu ihrem Geld aus dem PK-Splitting?
Ihre Frau erhält das Geld nicht ausbezahlt. Es wird direkt an ihre Pensionskasse überwiesen. Ist sie keiner solchen angeschlossen und jünger als 59, muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Die Banken, die Post und die Versicherungen bieten entsprechende Produkte an.
Ab dem 1. Januar 2017 ist es in solchen Fällen auch möglich, die Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung der 2. Säule zu überweisen. Damit kommen auch Personen ohne Pensionskassen später zu einer Altersrente. Bis zum Bezug der Rente werden die Guthaben verzinst. Die Überweisung müssen Sie nicht selber auslösen. Das Gericht weist die beteiligten Vorsorgeeinrichtungen an, den Ausgleich vorzunehmen.
Gütertrennung
Muss ich meine Guthaben bei der Pensionskasse mit meiner Frau teilen, obwohl wir im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart haben?
Ja. Trotz der Gütertrennung müssen Sie die während der Ehe entstandenen Guthaben bei der Pensionskasse hälftig teilen.
Verzicht
Können wir in der Scheidungsvereinbarung das Pensionskassen-Splitting ausschliessen?
Das PK-Splitting ist in der Regel zwingend. Ausnahmen gibt es, wenn die Altersvorsorge auf andere Weise gewährleistet ist. Beispiele: Dank einer Liegenschaft, einer gut dotierten Säule 3a oder wenn der Verzichtende gute Aussichten hat, dass er selber noch eine genügende Altersvorsorge aufbauen kann.
Vorbezug für Wohneigentum
Müssen wir den Vorbezug unserer Pensionskassengelder an die Pensionskassen zurückzahlen, wenn meine Exfrau die Liegenschaft allein übernimmt?
Die Exfrau muss ihren eigenen Vorbezug nicht zurückzahlen, wenn sie das Eigenheim weiterhin selbst bewohnt. Der Vorbezug des Exmanns muss jedoch an seine Pensionskasse zurückfliessen. Nur wenn die Exfrau bei Tod des Exmanns Anspruch auf eine Witwenrente von dessen Pensionskasse hätte, müssten Sie dieser nichts zurückzahlen. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach.
Einkauf bei der Pensionskasse
Ich habe mich bei der Pensionskasse mit einer Einmaleinlage eingekauft. Kann ich den Betrag vor dem PK-Splitting abziehen?
Ja, wenn Sie nachweisen können, dass die Einmaleinlage aus einer Erbschaft, einem Erbvorbezug, einer Schenkung oder aus vorehelichen Mitteln stammt. Nein, wenn sie aus der sogenannten Errungenschaft stammt, also während der Ehe gesparten Guthaben aus Einkommen. Das gilt auch, wenn Sie Gütertrennung vereinbart haben.
Vorsorgeunterhalt
Ich werde nach der Scheidung wegen der Kinderbetreuung einige Jahre nur Teilzeit arbeiten. Dadurch kann ich nur geringe Beiträge an die AHV und meine Pensionskasse leisten. Muss mich mein Exmann dafür entschädigen?
Solche Einbussen können Sie über die Scheidungsalimente ausgleichen. Das Bundesgericht hat dazu eine Berechnungsmethode entwickelt, die auf den Lebensstandard und das fiktive Bruttoeinkommen abstellt. Diese Berechnung ist kompliziert. Überlassen Sie die Rechnerei am besten einem Scheidungsanwalt. Einfacher geht es dank dem neuen Recht: Danach kann Ihnen das Gericht beim PK-Splitting auch mehr als die Hälfte der Austrittsleistung zusprechen.
Angemessene Entschädigung
Mein Mann hat mit 62 sein Pensionskassen-Alterskapital schon bezogen. Ich habe als Hausfrau keine Pension. Gehe ich nun bei der Scheidung leer aus?
Nein, Sie haben eine angemessene Summe für die Altersvorsorge zugut. Die Höhe hängt vom bezogenen Alterskapital und von den Vermögensverhältnissen ab. Die Berechnung ist anspruchsvoll. Ziehen Sie eine Scheidungsanwältin bei.
Weitere Infos aus dem Fachbereich Familie finden Sie auf Guider, dem digitalen Berater des Beobachters. Mehr zu den Angeboten von Guider.