Kennst du Sharely oder Locircus? Diese Schweizer Online-Plattformen bieten Privatpersonen die Möglichkeit, Gebrauchsgegenstände an andere zu vermieten. Dort findet man Rasenmäher, Fahrzeuge, Whirlpools, Werkzeuge – einfach alles.
Die Gründerin von Locircus, Laure Eskenazi, erklärt: «Es gibt viele Gegenstände, die man gemeinsam nutzen kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Vermietung zwischen Privatpersonen ein Modell der Zukunft darstellt.»
Geld machen mit Haushaltsobjekten
Zu den beliebtesten Objekten auf der Plattform gehören Hotdog- oder Zuckerwattemaschinen, mit denen man eine Geburtstagsparty aufpeppen kann. Der Bestseller sei jedoch ein Textil-Shampooniergerät, mit dem man Teppiche oder Sofas reinigen kann: «Der Vermieter hat damit im letzten Jahr über 1000 Franken verdient», so Eskenazi.
Den Nutzern der genannten Plattformen steht es frei, einen gewünschten Preis festzulegen. Doch wie berechnet man einen marktfähigen Preis? Dazu Eskenazi: «Man sollte sich fragen, wie viel Geld man selbst bereit wäre einzusetzen. Dazu sollte man den Kaufpreis, das Alter des Objekts und die Häufigkeit der Nutzung in Betracht ziehen.» Grundsätzlich sollte der Preis erschwinglich bleiben, da die Vermietungsplattformen laut Eskenazi auch einen «solidarischen Aspekt» beinhalten.
Die Gründerin hält zudem fest, dass diese Art von Mietmarkt in der Schweiz noch sehr unerschlossen ist. Schuld sei der hohe Lebensstandard, also die Neigung, etwas selber zu kaufen statt zu mieten. In den Nachbarländern sei man für Kurzzeitmieten offener. Paradoxerweise sei aber die «Eigentums-Kultur» auch von Vorteil: «Schweizer neigen dazu, ihren Besitz sehr gut zu pflegen, was auf dem Mietmarkt ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.»
Wie beim Verkauf von Gebrauchtwaren auf Ricardo oder eBay sind die Einnahmen aus der Vermietung von Gegenständen steuerfrei, sofern es sich um ein gelegentliches Geschäft handelt. Regelmässige Geschäfte in grossem Umfang müssen hingegen angegeben werden, ebenso wie die Vermietung von Räumlichkeiten oder Wohnräumen.
Geld machen mit Auto und Parkplatz
Aber nicht nur mit Alltagsgegenständen, sondern auch mit Parkplätzen lässt sich Geld machen: In Grossstädten sind viele Pendler auf der Suche nach günstigen Parkplätzen. Wer tagsüber per Auto pendelt oder im Mietvertrag für eine Wohnung einen Parkplatz hat, aber selbst kein Auto besitzt, sollte seinen Parkplatz also problemlos untervermieten können. Allerdings muss der Parkplatzbesitzer darüber informiert und damit einverstanden sein.
Über Plattformen wie Scan Park oder Monsieur Parking kann man dann seinen Stellplatz. Preis, maximale Aufenthaltsdauer oder spezifische Nutzungszeiten lassen sich individuell festlegen.
Auch das eigene Auto lässt sich weitervermieten. Neben Anbietern wie Mobility, die über eine eigene Fahrzeugflotte verfügen, gibt es heute Plattformen wie Weeshare oder 2EM, auf denen Fahrzeuge von Privatpersonen gemietet werden können. 2EM wurde 2012 in Freiburg gegründet und verfügt heute über fast 50'000 registrierte Konten und bietet über 2600 Fahrzeuge zur Vermietung an: Sportwagen, Nutzfahrzeuge oder kleine Stadtautos.
Youness Felouati, Gründer von 2EM, erklärt: «Wir haben gegenüber Vorjahr einen Anstieg der Vermietungen um 30 Prozent festgestellt.» Mehr als die Hälfte der Anfragen betreffen ihm zufolge Wochenenden. Dazu gebe es Nachfragespitzen während den Sommerferien und zum Jahresende.
Laut Felouati kann eine Person, die ein Standardauto zwei bis drei Tage pro Woche vermietet, damit bis zu 7000 Franken im Jahr verdienen – mit einem höherwertigen Modell sogar noch mehr. Die Plattform nutzt übrigens eine massgeschneiderte Versicherungslösung der Basler Versicherungen. Bei jeder Vermietung ersetzt dieser Vertrag die übliche Deckung des Eigentümers, etwa im Falle eines Diebstahls oder Schadens.
Geld machen mit Werbespots
Auch einige Vermietungsplattformen haben sich auf Nischenmärkte spezialisiert. Etwa Cast'Things: Dort kann man sein Haus oder seine Wohnung, sein Auto oder sogar seinen Hund oder seine Katze für Werbe- oder Filmaufnahmen vermieten. Auch Regisseure und Requisiteure können hier nach ungewöhnlichen Kostümen oder Dekorationsgegenständen suchen. Eine Besonderheit dieser Website ist, dass sie für Privatpersonen kostenlos ist, während Profis für die Kontaktdaten der Vermietenden eine Gebühr zahlen müssen. Die Seite bietet auch Tipps zu den empfohlenen Preisspannen. Für eine grosse Wohnung darf man beispielsweise 900 bis 1700 Franken pro Tag verlangen.
Seine Wohnung kann man aber auch an Touristen zeitweilig vermieten: Dafür ist Airbnb immer noch die führende Plattform. Diese Art von Zweitnutzung ist vielerorts noch nicht speziell gesetzlich geregelt und unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Grundsätzlich gelten aber folgende Regeln: Man muss seinen Vermieter um Erlaubnis bitten, und dieser kann eine solche verweigern, wenn die Untervermietung erhebliche Nachteile mit sich bringt oder die Mietbedingungen missbräuchlich sind.