Höhere Steuern beim Kapitalbezug
Wie du dich vor neuer Vorsorge-Regel absichern kannst

Der Kapitalbezug aus den Vorsorgesystemen soll teurer werden. Die neuen Regeln zur Besteuerung mahnen zu einer gezielteren Finanzplanung.
Publiziert: 01.02.2025 um 18:30 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2025 um 12:57 Uhr
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Kapitalleistungen aus der zweiten und dritten Säule sollen steuerlich weniger günstig werden.
Foto: unsplash.com

Auf einen Blick

  • Neue Regeln zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus zweiter und dritter Säule vorgestellt
  • Steuerliche Mehrbelastung wächst mit der Höhe des Kapitalbezugs
  • Bei 200'000 Franken Kapitalbezug steigt die Steuer um knapp 1000 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Reto Zanettin
Cash

Der Bundesrat hat diese Woche neue Regeln zur Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule vorgestellt. Neu soll ein progressiver Spezialtarif angewendet werden. Er soll das geltende System ablösen, in dem Kapitalleistungen tiefer als nun geplant besteuert werden.

Speziell bei hohen Summen sind die Unterschiede zwischen der aktuellen und der vorgesehenen Besteuerung gross. Bis anhin werden Kapitalleistungen im Millionen-Franken-Bereich auf Bundesebene mit maximal 2,3 Prozent belastet. Bald könnten es 5 Prozent und mehr sein.

Die folgende Tabelle vergleicht die heutigen Steuern auf den Kapitalbezug mit den möglichen Kapitalleistungssteuern in Zukunft und weist die sich ergebende Zusatzlast aus (Angaben in Franken).

KapitalbezugSteuern heuteSteuern geplantMehrbelastung
20'00002020
50'000839512
100'00054759548
200'00026173595978
250'000367750951418
300'000525775952338
500'00010'53717'5957058
750'00017'31730'09512'778
1'000'00023'00042'59519'595
1'500'00034'50080'09545'595
2'000'00046'000117'59571'595
3'000'00069'000192'595123'595
10'000'000230'000717'595487'595
20'000'000460'0001'867'5951'407'595

Quelle: Pensexpert / Beträge in Franken. 

Die steuerliche Mehrbelastung wächst also mit der Höhe des Kapitalbezugs. «Die Reform trifft vor allem die grösseren Kapitalbezüge aus der zweiten Säule», sagt Pius Baumgartner, Steuerexperte des Vorsorgedienstleisters Pensexpert. Dies erklärt sich so: Die Bezüge aus der dritten Säule sind typischerweise tiefer als die Leistungen aus der zweiten Säule. Sie werden weiterhin mässig besteuert.

Jedoch werden nicht zwingend alle von zusätzlichen Steuern getroffen. Denn neu sollen Ehepartner getrennt veranlagt werden, wodurch sie nicht mehr so stark wie heute in die Progression kommen.

Ein Beispiel: Zwei Eheleute beziehen im selben Jahr je ein Guthaben von 50'000 Franken. Nach geltendem Recht werden sie gemeinsam zu 0,372 Prozent auf 100'000 Franken besteuert. Gemäss der Reform sollen sie je 0,19 Prozent auf 50'000 Franken bezahlen. Sie werden daher um 182 Franken entlastet.

Dass die «Heiratsstrafe» mit den geplanten Gesetzesanpassungen abgeschafft werden soll, ist für den Steuerexperten Pius Baumann begrüssenswert. Nachteilig sei hingegen etwa: «Den zukünftigen Pensionären bleibt durch die Erhöhung der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge weniger für die Bestreitung ihrer zukünftigen Lebenshaltungskosten.» Dies, sofern sich die Kantone, die ebenfalls Steuern auf Kapitalleistungen erheben, nicht bewegen.

Für Baumgartner liegt nun auf der Hand: Die Planung der Kapitalbezüge wird aufgrund der neuen Regeln wichtiger. Ein Weg, die Steuerprogression zu lindern, ist eine Teilpensionierung verbunden mit einem schrittweisen Bezug des Pensionskassenguthabens. Die Staffelung bewirkt, dass auf den einzelnen Tranchen ein tieferer Satz angewendet wird und so die Steuerlast insgesamt sinkt.

Artikel von «Cash.ch»

Dieser Artikel wurde erstmals auf «Cash.ch» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.cash.ch.

Dieser Artikel wurde erstmals auf «Cash.ch» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du auf www.cash.ch.

Eine zweite Möglichkeit liegt in der dritten Säule. Denn Säule-3a-Bezüge sind grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich und können bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, wenn die Erwerbsarbeit fortgeführt wird. Wer also mehrere Säule-3a-Töpfe aufbaut, kann einen nach dem anderen auflösen. Das Vorgehen setzt freilich voraus, dass man früh genug im Leben beginnt, Geld in mehrere 3a-Gefässe einzuzahlen.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können entscheiden

Was die Landesregierung diese Woche präsentiert hat, ist ein Vorschlag, der Teil eines umfassenderen Massnahmenpakets ist. Es soll den angespannten Bundeshaushalt um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und helfen, ihn wieder ins Lot zu bringen.

Dazu folgt nun eine Vernehmlassung, in der sich Kantone, Parteien und Verbände äussern werden. Danach gibt es eine Botschaft des Bundesrates an das Parlament, welches dann über das Entlastungspaket berät.

Dieses Paket untersteht schliesslich dem fakultativen Referendum. Anders gesagt: Am Ende entscheidet weder der Bundesrat noch das Parlament, sondern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

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