Grüner Kantonsrat ist sauer
Steht das Bauvorhaben der Federers einem Uferweg im Wege?

Roger Federer will in Kempraten SG seinen Wohntraum verwirklichen. Gleichzeitig ist entlang seines Grundstücks am Zürichsees ein Uferweg geplant. Ein Vorstoss eines Kantonsrates will der Gemeinde nun Beine machen.
Publiziert: 31.07.2021 um 17:15 Uhr
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Aktualisiert: 01.08.2021 um 14:18 Uhr
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Sein Bauvorhaben in Rapperswil-Jona SG sorgt immer wieder für Aufregung.
Foto: Clive Brunskill

Am nördlichen Zürichseeufer reiht sich eine Prunkvilla an die andere. Ein Paradies der Gutbetuchten, das zusätzlich zur herrlichen Aussicht auch oft einen direkten Seezugang beinhaltet. Ein Luxus, der dem einfachen Fussvolk oft vorbehalten bleibt.

Am Seeabschnitt zwischen Kempraten und Feldbach will der Kanton St. Gallen das ändern – und hat dementsprechend einen Uferweg im kantonalen Richtplan eingetragen. Das war vor 19 Jahren. Geändert hat sich seither so gut wie nichts.

Fehlendes Handeln stösst sauer auf

Das fehlende Handeln von Gemeinden und Kanton stösst der Grünen Partei sauer auf. Allen voran Kantonsrat Marco Fäh, der deswegen letzte Woche im Parlament einen Vorstoss eingereicht hat. «Für die Bevölkerung ist nicht ersichtlich, was bis jetzt unternommen wurde, um den Richtplaneintrag umzusetzen», sagt Fäh der «Linth-Zeitung».

In den letzten 15 Jahren hat die Stadt Rapperswil-Jona sechs Baubewilligungen erteilt. Darunter auch diejenige für Roger Federer (39), dessen Parzelle direkt an ebendiesem Uferabschnitt liegt.

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Fäh sagt denn auch, Federers Baubewilligung sei der Auslöser für seinen Vorstoss gewesen. Er wolle aber nicht Einfluss auf das laufende Verfahren des Bauprojekts des Tennisstars nehmen – die rechtlichen Fragen stellten sich unabhängig von den betroffenen Personen. Vielmehr sei unklar, ob die Stadt oder der Kanton bei erteilten Baubewilligungen jeweils eine Auflage betreffend Uferfreihaltung veranlasst hätten.

Behörden wiegeln ab

Auf Anfrage der «Linth-Zeitung» wollen die Behörden aber nichts von einer Verwirklichungspflicht des Projektes wissen. Das St. Galler Baudepartement sagt, die Bindungskraft sei von beschränkter Tragweite.

Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bläst ins selbe Horn. Aus dem Richtplaneintrag könne keine Realisierungspflicht abgeleitet werden. Weder für den Kanton noch für die Gemeinde.

Ebenfalls der ehemalige Baudirektor St. Gallens, Thomas Furrer, äusserte sich vor gut einem Jahr, der Richtplan sei nur eine «erste Absichtserklärung», habe überhaupt nichts mit einem Projekt und schon gar nicht mit einem zeitlich bindenden Auftrag zu tun. (ste)


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