Gopfried Stutz zur BVG-Revision
Wer das Kapital bezieht, profitiert

Für all jene, die sich das Kapital zumindest teilweise auszahlen lassen, führt die geplante BVG-Revision zu einem Sozialausbau.
Publiziert: 19.02.2022 um 16:24 Uhr
|
Aktualisiert: 19.02.2022 um 19:26 Uhr
1/2
Gemäss der Neurentenstatistik 2020 lassen sich 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer in der Schweiz einen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital und einen anderen Teil als Rente auszahlen.
Foto: Shutterstock
Claude Chatelain

In der laufenden Revision des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) ist viel von Frauen, Übergangsgeneration, Mehrfachbeschäftigten und all jenen die Rede, die wegen des sinkenden Umwandlungssatzes weniger Rente bekommen – wenn überhaupt. All diesen will man mit der Gesetzesänderung irgendwie gerecht werden.

Eine andere, unaufhörlich wachsende Gruppe von Versicherten ist in der BVG-Debatte praktisch inexistent: jene, die sich das Kapital auszahlen lässt und damit auf die lebenslängliche Rente verzichtet. 34 Prozent sind es mittlerweile – bei Frauen wie bei Männern. Die Senkung des Umwandlungssatzes kann ihnen egal sein.

Mit dem Umwandlungssatz wird das Kapital in eine Rente umgewandelt. Auf einem Kapital von 100'000 Franken gibts bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent jährliche Rentenzahlungen von 6'800 Franken, bei 6 Prozent nur noch 6000 Franken.

Nun wird die Rente nicht in Prozent ausbezahlt, sondern in Franken. Deshalb wird die Bedeutung des Umwandlungssatzes überschätzt. Bedeutender ist das individuelle Kapital, das sich über all die Jahre angehäuft hat. Damit die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent mit einer gleich hohen Rente aufgefangen werden kann, braucht es ein um 11,3 Prozent höheres Kapital: 113'333 statt 100'000 Franken.

Ein höheres Kapital bei der Pensionierung – genau das soll mit der BVG-Revision erwirkt werden. Dies geschieht mit einer Halbierung des Koordinationsabzugs, was einen höheren versicherten Lohn, folglich höhere Lohnabzüge und schliesslich ein höheres Kapital zur Folge hat.

Somit sind wir beim Kapitalbezug: Jüngere Generationen werden bis zur Pensionierung dank der Halbierung des Koordinationsabzugs ein höheres Kapital angespart haben. Kritiker werden einwenden, dass das mit höheren Lohnabzügen, sprich einem tieferen Nettolohn erkauft werden muss. Dem muss ich entgegenhalten, dass nicht nur Arbeitnehmer-, sondern auch Arbeitgeberbeiträge in mindestens gleicher Höhe angepasst werden. Arbeitgeberbeiträge sind so etwas wie ein steuerfreier Lohn.

Personen, die eben so oder so mit dem Kapital liebäugeln, können ob dieser Entwicklung nur frohlocken – sofern die geplante BVG-Revision überhaupt jemals in Kraft tritt.

Es gibt übrigens Versicherte, die lassen sich einen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital und einen anderen Teil als Rente auszahlen. Gemäss der Neurentenstatistik 2020, die das Bundesamt für Statistik (BFS) Mitte Januar veröffentlicht hat, trifft dies auf 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer zu.

Das heisst, dass lediglich 42 Prozent der Männer und bloss 51 Prozent der Frauen voll auf die Rente vertrauen.

Für alle anderen, die Mehrheit, führt die geplante BVG-Revision zu einem Sozialausbau, bezahlt durch die Arbeitgeber. Das darf auch mal gesagt sein.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.