Eigentlich wollte Michèle E. aus Steinmaur im Kanton Zürich den Fall abschliessen, ad acta legen, sich nicht wiederholt darüber ärgern, in die Zukunft blicken.
Dann aber hat sie in diesen Spalten gelesen, wie Swica bei einem Mann aus Dettighofen TG für die Kosten der Schulteroperation nicht aufkommen wollte, weil der beratende Arzt von Swica behauptete, die gerissene Sehne sei schon vorher lädiert gewesen.
Ich zitierte an dieser Stelle den Arzt, der beim SonntagsBlick-Leser aus Dettighofen die Schulter operierte. Als er das Gutachten des beratenden Arztes der Swica gelesen hatte, sagte er: «Nein, nicht schon wieder der. Der hat noch nie eine Schulter operiert.»
Auch Michèle E. ist via ihren Arbeitgeber bei Swica unfallversichert. Auch bei ihr sagte der Swica-Arzt, die Veränderung sei auf degenerative Veränderungen zurückzuführen. Es ist der gleiche Arzt, der schon beim Mann aus Dettighofen für flottes Geld im Interesse seines Auftraggebers urteilte.
Operiert wurde sie von Roger Berbig, manchen als hervorragenden Torhüter in Erinnerung, als der Zürcher Grasshopper Club bessere Zeiten erlebte. Er liess Swica wissen, dass es sich bei der 32-Jährigen um eine posttraumatische Läsion handle. Der Unfallversicherer habe den operativen Eingriff zu bezahlen.
Swica lehnt die Einsprache trotzdem ab. Man glaubt nicht dem operierenden, sondern dem beratenden Arzt, der sich schliesslich für das Gutachten fürstlich entschädigen lässt. (Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.)
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Doch der Hammer kommt noch: In ihrem Einsprache-Entscheid vom 3. August 2020 listet die Zeichnungsbevollmächtigte von Swica den Sachverhalt samt Begründung schön chronologisch auf. Da steht unter anderem, dass die am 4. August 1988 geborene Michèle E. am 17. Oktober 2019 in den Flumserbergen mit dem Velo stürzte.
Zudem steht, der operierende Arzt Roger Berbig sei im Gegensatz zur Beurteilung des beratenden Arztes ganz klar der Meinung, dass der UVG-Versicherer für den operativen Eingriff verantwortlich sei.
Dann macht Swica in der Begründung geltend, dass weder Behandlungen noch Arbeitsunfähigkeiten aufgrund einer Fusskrankheit bekannt seien. Zudem steht im gleichen Abschnitt etwas von «überlastungsbedingten Fersenschmerzen», «Verletzung der plantaren Platte» und «Knick-Senk-Spreizfuss».
Sie haben richtig gelesen: Die junge Zürcherin verletzte sich an der Schulter. Doch im Einsprache-Entscheid sind plötzlich angebliche Fussbeschwerden vermerkt. Das sind ganz offensichtlich Punkte, die eine andere Person betreffen. Weiter unten ist dann wieder von der Schulter die Rede, freilich von der rechten statt von der linken.
Das zeigt, wie schlampig und schludrig Versicherungskunden abserviert werden. Und als ich Swica zu diesem doch ungeheuerlichen Vorfall um eine Stellungnahme bat, kommt dem Unfallversicherer nichts Besseres in den Sinn als zu erklären, die beanstandeten Punkte hätten keinerlei Einfluss auf die Rechtskraft des Entscheids.