Andreas Tschachtli (49) will einen Ventilator montieren. Bloss: Das Ding ist 100 Kilogramm schwer und rutscht dem gelernten Mechaniker, der als Gemüsebauer arbeitet, aus der Hand. Tschachtli will den Ventilator noch auffangen, da fällt er ihm auf die Schulter, bevor er zu Boden kracht. Der Chiropraktor diagnostiziert einen Sehnenriss, lässt ein bestätigendes MRI machen und schickt den Patienten zum Orthopäden. Das war im Herbst 2017.
Ohne Kausalzusammenhang kein Geld
Sympany, bei der Tschachtli über seinen Arbeitgeber unfallversichert ist, zahlt zwar die Kosten für den Chiro, nicht aber für die Operation und auch nicht für die nachfolgenden Behandlungen bei der Physiotherapie. Sie schreibt dem Patienten, der beratende Arzt sei zum Schluss gekommen, der Sehnenriss sei «überwiegend wahrscheinlich» auf degenerative Veränderungen zurückzuführen. «Die Leistungspflicht setzt voraus, dass zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Schaden ein Kausalzusammenhang besteht.» Will heissen: Der Sehnenriss habe mit dem Ventilator nichts zu tun, schuld seien Verschleisserscheinungen. Die Versicherung zahlt nicht.
«Mich machte vor allem wütend, dass man nach der Operation von der Versicherung einfach so einen Brief bekommt im Juristendeutsch. Kein Telefon. Kein Gespräch. Das finde ich das Hinterletzte», sagt Andreas Tschachtli auf seiner Terrasse im freiburgischen Kerzers. Zwar zahlt die Krankenkasse die Operation, doch die Franchise von 2500 Franken und den Selbstbehalt bis 700 Franken muss er selber bezahlen.
Für den Berner Chiropraktor Jean-Pierre Cordey steht ausser Frage: Natürlich besteht ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Sehnenriss. Cordey ermuntert Andreas Tschachtli, beim kantonalen Verwaltungsgericht Freiburg gegen den Entscheid von Sympany Einsprache zu erheben. Und hier kommt dann der nächste Schlag: Gerichtspräsident Marc Boivin und seine Richter zeigen kein Erbarmen mit dem Gemüsebauern und geben der Unfallversicherung auf der ganzen Linie recht.
Versicherungsmediziner im Vorteil
Oder anders gesagt: Die Richter attestieren dem von der Versicherung bezahlten Arzt eine höhere Glaubwürdigkeit als dem Chiropraktor, der sich für seinen Patienten einsetzt. Sie schreiben dies im Gerichtsurteil vom 1. Mai 2020 sogar wörtlich: «In Bezug auf Berichte von Hausärzten darf und soll der Richter der Erfahrungstatsache Rechnung tragen, dass Hausärzte mitunter im Hinblick auf ihre auftragsrechtliche Vertrauensstellung in Zweifelsfällen eher zugunsten ihrer Patienten aussagen.»
Dass aber Versicherungsmediziner aufgrund ihrer auftragsrechtlichen Abhängigkeit eher zugunsten der Versicherung urteilen, ist im Urteil nirgendwo zu lesen. Ueli Kieser ist Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen. Ihn überrascht das Freiburger Urteil nicht. Es sei die Praxis des Bundesgerichts, den Versicherungsärzten eine höhere Glaubwürdigkeit zu attestieren als den Hausärzten. Kieser hält diese Praxis für ungerechtfertigt. Er sagt: «Beide sind Parteien. Man kann doch nicht sagen, der Hausarzt sei nicht vertrauenswürdig, der Arzt der Versicherung hingegen schon.»
Der Vertrauensarzt von Sympany argumentiert so: Ein Sehnenriss komme selten allein. Bei 95 von 100 Unfällen, die zu einem Sehnenriss führten, komme eine ausgerenkte Schulter hinzu. Andreas Tschachtlis Schulter aber wurde nicht ausgerenkt – folglich sei nicht der Ventilator schuld. Ueli Kieser entgegnet: Die Richter dürften nur dann dem Versicherungsarzt Glauben schenken, wenn an seinem Urteil «kein Zweifel» bestehe. Wenn aber 5 Prozent aller Sehnenrisse ohne ausgerenkte Schulter vorkommen, bestünden eben sehr wohl Zweifel.
Wo bleibt der medizinische Sachverstand?
Keinen Zweifel hegt indes Richard Nyffeler vom Sonnenhofspital in Bern. Keinen Zweifel daran, dass der Sehnenriss bei Andreas Tschachtli durch den auf die Schulter gefallenen Ventilator zurückzuführen ist. Nyffeler muss es wissen. Er ist der Orthopäde, der Andreas Tschachtli im Januar 2018 operierte. Er wurde aber vom Gericht gar nicht befragt – so wie auch sonst kein neutraler Orthopäde um ein Gutachten ersucht wurde. Richard Nyffeler sagt weiter: Wer behaupte, dass nur 5 Prozent der unfallbedingten Sehnenrisse mit einer ausgerenkten Schulter einhergehe, kenne weder die Literatur zu dem Thema noch behandle er selber Patienten mit solchen Leiden. Beim Vertrauensarzt der Sympany trifft dies in der Tat zu. Er ist Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und nicht orthopädischer Chirurg.
«Der Vertrauensarzt kennt die heute gültige Literatur offensichtlich nicht», sagt auch der Schulterorthopäde Christoph Stoller (67). Er weist explizit darauf hin, dass Vertrauensärzte von Versicherungen zumindest ein fach- oder noch besser ein organspezifisches Wissen und darin auch die entsprechende praktische Erfahrung haben müssten, sonst fehle der erforderliche medizinische Sachverstand.
Eigentlich wollte Andreas Tschachtli gar nicht das Verwaltungsgericht anrufen. «Als kleiner Mechaniker habe ich gegen die Juristen des Unfallversicherers eh keine Chance», sagt der gelernte Mechaniker. Genau das denken sich viele, die sich schon gar nicht die Mühe nehmen, Einsprache zu erheben und den Fall ans Verwaltungsgericht zu ziehen. Schliesslich zahlt ja dann die Krankenkasse, obschon man dann Franchise und Selbstbehalt aus dem eigenen Sack zahlen muss.
«Mangelnde Professionalität»
Auch der Chiropraktor ist sauer. «Ich kann mir objektiv gesehen nicht erklären», schreibt Jean-Pierre Cordey dem Gericht, «dass Sie bei einem so komplexen orthopädischen Problem nicht die Hilfe von Spezialisten anfordern. Hingegen stützen Sie Ihre Argumentation auf die veraltete Meinung eines Facharztes für Innere Medizin, statt den neusten Erkenntnissen der namhaftesten Professoren für Traumatologie und Schulterchirurgie der Schweiz Glauben zu schenken.»
Etwas anderes ärgert Cordey noch viel mehr: Das Gericht schreibt nämlich, Andreas Tschachtli hätte erst zwei Monate nach dem Unfall einen Arzt aufgesucht, am 19. November 2017. Tatsache ist, dass Tschachtli einen Monat früher als vom Gericht behauptet zum Arzt ging, am 19. Oktober. «Es ist nicht die Enttäuschung über Ihr Urteil, das mich erschüttert», schreibt Cordey den Richtern. «Es ist die mangelnde Professionalität, mit der Sie dieses Urteil gefällt haben, und die Sorglosigkeit, mit der Ihr Gericht ein weiteres Zeichen setzt zur Unterstützung eines Systems, das in letzter Zeit die Unfallversicherer von ihrer Zahlungspflicht entbindet und auf die Krankenversicherer abwälzt.»
Warum also den Fall nicht an die nächste Instanz w
Ombudsmann hilft bei Problemen mit der Versicherungeiterleiten? Gemüsebauer Tschachtli winkt ab. Für das Risiko, dass auch die obersten Richter dem Unfallversicherer helfen, will er kein Geld ausgeben.