Sehnenrisse, Bänderzerrungen und Knochenbrüche schmerzen. Auch schmerzt es, wenn der Unfallversicherer die Kosten für Operation nicht übernimmt. Und das, obwohl man ein bis drei Prozent des schmerzlich verdienten Bruttolohns für die Nichtbetriebsunfallversicherung zahlt. Monat für Monat.
Am meisten schmerzt: Dieses Vorgehen der Versicherung hat System. Man lehnt Leistungen ganz einfach mal ab und wartet, was passiert. Oftmals nichts. Denn vielen Versicherten fehlt es nicht nur an Ahnung von der Juristerei und Medizin, sondern vor allem an Geld für einen Anwalt.
Versicherungen indes haben von all dem genug – und sitzen am längeren Hebel. Das gilt auch, wenn es zum Gerichtsfall kommt. Wenn Hausarzt und Doktor der Versicherung gegensätzliche Beurteilungen gemacht haben, wird dem Vertrauensarzt prinzipiell mehr Gewicht gegeben.
So heissts in einem Bundesgerichtsurteil: «In Bezug auf Berichte von Hausärzten darf und soll das Gericht der Erfahrungstatsache Rechnung tragen, dass Hausärzte mitunter im Hinblick auf ihre auftragsrechtliche Vertrauensstellung in Zweifelsfällen eher zugunsten ihrer Patienten aussagen.»
Moment! Ein Auftragsverhältnis besteht doch auch zwischen Arzt und Versicherung. Hier kommen die Richter trotzdem zu einem anderen Schluss: «Die Tatsache allein, dass der befragte Arzt in einem Anstellungsverhältnis zum Versicherungsträger steht, lässt nicht schon auf mangelnde Objektivität und auf Befangenheit schliessen», heisst es im entsprechenden Urteil.
Wo ist da bitte die Logik? Es gilt das Recht des Stärkeren. Schmerz, lass nach!