Gopfried Stutz
So könnte man die AHV-Rente im Alter aufbessern

Rentnerinnen und Rentner, die weiter einer Arbeit nachgehen und AHV-Beiträge zahlen, können ihre AHV nicht aufbessern. Das soll sich ändern.
Publiziert: 13.03.2021 um 16:45 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2021 um 20:26 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Die maximale Vollrente der AHV beträgt derzeit monatlich 2390 Franken für Einzelpersonen und 3585 Franken für Ehepaare. Doch nur um die 43 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz haben Anspruch auf das Maximum. Werden Renten bei Ehepaaren nicht mitberücksichtigt, sind es nicht einmal 30 Prozent, die aufs Maximum kommen.

Sie haben entweder Beitragslücken oder insgesamt zu wenig einbezahlt. Wenn all diese Menschen nach dem Pensionierungsalter weiter einem Erwerb nachgehen, müssen sie weiterhin AHV-Beiträge leisten, ihre Rente bleibt aber, wie sie ist. Im Fachjargon: Was man nach dem offiziellen AHV-Alter an Beiträgen einzahlt, ist nicht rentenbildend.

Dies ist fragwürdig, wenn man bedenkt, was alles unternommen wird, damit sich Mann und Frau mit der Pensionierung vom Erwerbsleben nicht gänzlich verabschieden. Fachkräftemangel heisst das Stichwort dazu. Mit den Baby-Boomern gehen viel mehr Menschen in Pension, als Junge nachrücken. Also müsste man Anreize schaffen, damit Mann und Frau auch über das Pensionsalter hinaus zumindest teilweise erwerbstätig bleiben.

Das Aufbessern der AHV-Rente wäre ein solcher Anreiz. Also müsste man dafür sorgen, dass die entsprechenden Lohnabzüge über das AHV-Alter hinaus rentenbildend sind. Das heisst, man bezieht die AHV-Rente, arbeitet weiter und lässt dann bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit spätestens mit 70 die Rente neu berechnen.

In der Altersvorsorge 2020, die im September 2017 an der Urne verworfen wurde, war diese Verbesserung vorgesehen.

Vorgesehen ist diese Neuerung auch in der laufenden AHV-Revision, die am Montag im Ständerat traktandiert ist. Doch es gibt noch ein Problem: Rentnerinnen und Rentner haben einen monatlichen Freibetrag von 1400 Franken. Man zahlt also nur für Lohnbestandteile AHV-Beiträge, die über besagte 1400 Franken liegen. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission will nun diesen Freibetrag auf 2000 Franken erhöhen. Doch je höher der Freibetrag, desto schwieriger wird es, genügend hohe AHV-Beiträge zu erwirtschaften, um damit die Rente aufzubessern.

Der höhere Freibetrag bringt vor allem Arbeitgebern etwas. Sie können Mitarbeiter zu gleichem Lohn weiterbeschäftigen, sparen sich dadurch aber Sozialkosten.

Will man aber etwas gegen den Fachkräftemangel tun, müssen nicht Anreize für Arbeitgeber, sondern für Arbeitnehmer geschaffen werden.

Doch der Kern der laufenden AHV-Revision ist nicht der Freibetrag, sondern die Anpassung des Frauenrentenalters an jenes der Männer. Und der Sprengsatz liegt in der Höhe der Kompensationsmassnahmen.

Bei einer Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren wird die AHV-Kasse bis 2031 um 10 Milliarden Franken entlastet. Wobei gemäss Vorschlag des Bundesrats 3,25 Milliarden Franken für Kompensationsmassnahmen draufgehen. Die Entlastung der AHV wäre dann nur noch rund 6,75 Milliarden Franken.

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