Gopfried Stutz
Die «vergessene» 3a-Reform

In Bundesbern gibt es wiederholt Bestrebungen, die Maximalbeträge der Säule 3a nach oben zu korrigieren.
Publiziert: 07.05.2022 um 13:11 Uhr
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Die erste wie auch die zweite Säule sind ewige Baustellen.
Foto: imago images/McPHOTO
Claude Chatelain

Voraussichtlich im Herbst stimmen wir über eine AHV-Revision ab; und schon in der Sommersession will der Ständerat seine BVG-Revision präsentieren. Keine Frage, die erste wie auch die zweite Säule sind ewige Baustellen. Doch was ist eigentlich mit der steuerbegünstigten Säule 3a? Jérôme Cosandey von Avenir Suisse sprach kürzlich im Fachmagazin «Schweizer Personalvorsorge» von der «vergessenen Reform».

Zur Erinnerung: Personen mit einer Pensionskasse können maximal 6883 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Bei Personen ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Reineinkommens, maximal 34'416 Franken im Jahr.

Laut Cosandey sollte auch die Säule 3a revidiert werden. Er erachtet es nicht als sinnvoll, dass die maximalen Steuerabzüge nur für ein bestimmtes Jahr gelten. Es gebe immer wieder Situationen – bei Firmengründungen, Weiterbildungen oder generell in jungen Jahren oder bei jungen Familien –, bei denen der Verdienst zu wenig hoch sei, um vom steuerbegünstigten Sparen 3a zu profitieren. So sollte es laut Cosandey möglich sein, die ausgefallenen Beträge später zu kompensieren, wie dies bei Einkäufen in die Pensionskasse auch möglich ist.

Von einer Reform der Säule 3a ist in Bundesbern tatsächlich nichts zu hören. Doch gibt es wiederholt Bestrebungen, Anpassungen vorzunehmen.

In der Wintersession wollte die Sozialkommission des Nationalrats den Maximalbetrag von 6883 auf 10'324 Franken erhöhen. Das war taktisch ungeschickt. Denn die Kommission wollte das im Rahmen der BVG-Revision tun, bei der nach Lesart der Linken die Tieflohnbezüger schlecht wegkämen, derweil von höheren Steuerabzugsmöglichkeiten der Säule 3a vorab die Besserverdienenden profitierten. Deshalb sah der Nationalrat von diesem Vorhaben ab.

Dann kam die Frühlingssession und mit ihr eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Erich Hess. Die will den steuerlich abzugsfähigen Maximalbetrag sogar auf 15'000 Franken für Arbeitnehmende mit und auf 45'000 Franken für Erwerbstätige ohne Pensionskasse anheben. Und siehe da: Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab; und der Rat stimmt ihr zu. Also gerade umgekehrt.

Freilich ist nicht davon auszugehen, dass der Ständerat diesem Steuergeschenk zustimmt: Höhere Abzüge für die Säule 3a ist gleichbedeutend mit massiven Steuerausfällen für die Kantone.

Noch etwas zu den Fakten: Wiederholt sagte die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber zum Steuerabzug der Säule 3a, «diesen Abzug können aktuell maximal 10 Prozent der Bevölkerung überhaupt beanspruchen». Das ist falsch. Richtig ist, dass 2017 gemäss Statistik zur direkten Bundessteuer 10,8 Prozent den maximalen Betrag in die Säule 3a einbezahlt haben. Das ist nun wirklich nicht dasselbe.


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