Über Jahre hat Comparis-Gründer Richard Eisler (61) nicht klein beigegeben, schliesslich hat er sein Lebenswerk bedroht gesehen. Im Zentrum steht dabei der seit 2019 schwelende Streit zwischen der Finanzmarktaufsicht (Finma) und dem Schweizer Online-Vergleichsdienst, mit dem sich auch die Gerichte befasst haben. Über eine Million Franken an Anwaltskosten soll Eisler für seinen Kampf ausgegeben haben, wird kolportiert – vergebens. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juli zugunsten der Finma entschieden. Und damit gegen Comparis.
Aber um was geht es genau? Im Kern geht es um die beliebten Versicherungsvergleiche von Comparis. Immer wenn Nutzerinnen und Nutzer eine Versicherungsofferte anfordern, verdient die Plattform Geld. Eisler nannte das gegenüber Blick einst eine «Entschädigung für die Weitergabe einer Adresse». Die Finma sieht darin eine Vermittlungsgebühr, wie Makler sie erheben. Deshalb verlangt die Aufsichtsbehörde, dass sich Comparis als Versicherungsvermittler registriert. Die Finma hat nun vom Bundesverwaltungsgericht recht bekommen.
Für Nutzer ändert sich kurzfristig nichts, aber …
Das Vergleichsportal akzeptiert das Urteil, zieht es nicht ans Bundesgericht weiter und unterstellt sich der Aufsicht durch die Finma, wie das Unternehmen mitteilt. Die Comparis-Gruppe werde ihr Angebot künftig mit zwei Versicherungsvermittlern statt einem im Markt betreiben. Bisher galt: Wer auf Comparis Krankenkassenprämien verglich, konnte eine konkrete Offerte der Versicherung nicht direkt auf dem Portal von Comparis bestellen, sondern tat dies indirekt über die bei der Finma registrierten Brokerfirma Optimatis AG. Neu untersteht auch die Mutter comparis.ch AG der Finma-Aufsicht, wodurch Comparis Versicherungsofferten künftig auch direkt auf ihrem Vergleichsportal vermitteln kann.
Die Finma-Registrierung bedeutet für Comparis einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird sich kurzfristig nichts ändern, wie das Unternehmen auf Anfrage von Blick mitteilt. Aber: «Mittel- bis langfristig sehen wir aber die Gefahr, dass die Finma aktiv in die Darstellung der Vergleiche eingreift, indem sie beispielsweise vorschreibt, dass sich jedermann zuerst identifizieren müsse, bevor er einen Vergleich machen darf», so ein Comparis-Sprecher.
Bevorteilung der Tech-Riesen aus den USA?
Im März 2023 schockte das Vergleichsportal die Angestellten mit einer Hiobsbotschaft: Comparis musste Personal abbauen. Mehr als zehn Prozent der rund 180 Mitarbeitenden verloren ihren Job. Solch drastische Konsequenzen sind jetzt nicht zu befürchten. «Die Finma-Registrierung bedeutet einen Zusatzaufwand. Sie ist aber für die Comparis-Gruppe nicht existenzbedrohend», sagt der Sprecher dazu.
Verwaltungsratspräsident Eisler sieht im Gerichtsurteil aber eine Ungleichbehandlung. «Die US-Giganten wie Google & Co. sind nicht durch die Finma reguliert. Sie können dadurch auch künftig rasch auf Kundenbedürfnisse reagieren, während Schweizer KMUs wie Comparis durch die Regulierungsbürokratie benachteiligt werden könnten», befürchtet er. Nun hoffe er, dass sich «die Finma künftig nicht weiter wettbewerbshemmend einbringt und sich dadurch kein Nachteil für die Konsumentinnen und Konsumenten ergibt».
Konsumentenschutz spricht von «unnötiger Dienstleistung»
Beim Konsumentenschutz ist man hingegen erfreut über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. «Comparis stellte sich als neutraler Prämienvergleichsdienst dar. In Wahrheit hat sich das Unternehmen eine goldene Nase verdient, weil es Krankenversicherungen vermittelte und dafür Provisionen aus Prämiengeldern kassierte», schreibt Geschäftsleiterin Sara Stalder in einer Stellungnahme. Dies sei ein «dreistes Geschäftsmodell» und eine «unnötige Dienstleistung».
Comparis habe sich mithilfe der aus der Grundversicherung erwirtschafteten Prämiengeldern über teure Online- und Suchmaschinenwerbung als Marktführer behaupten können, so Stalder weiter. «Die neutralen und vollständigen Prämienvergleichsportale, die keine Kosten zu Lasten der Allgemeinheit verursachen, haben das Nachsehen.» Falls Comparis gegen die für Versicherungsvermittler geltenden Regeln verstossen habe, müsse das Unternehmen die übermässig bezogenen Provisionen zurückerstatten.