BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Quarantäneliste
Ich kann meine Reise nicht antreten, wer zahlt?

Bei vorschnellem Annullieren zahlt der Reisende meist selber. BLICK weiss, wie Sie unnötige Kosten verhindern können. Die Übersicht.
Publiziert: 24.09.2020 um 14:51 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2020 um 12:26 Uhr
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Die legendäre Promende des Anglais in Nizza.
Foto: imago images/VWPics
Aline Leutwiler

Jede Änderung der Quarantäneliste bringt Anpassungen von Ferienplänen mit sich. Doch wer nicht aufpasst, bezahlt am Ende alle Kosten selber. Auch Versicherungen greifen nicht immer. Viele Reisende bleiben nicht nur auf gepackten Koffern, sondern auch auf den Kosten sitzen.

Grundsätzlich werden die Kosten erst übernommen, wenn das BAG seine Quarantäneliste ändert. Wer von sich aus annulliert, zahlt meist selber. Am besten informiert man sich vor der Reise beim Reisebüro und der Versicherung, was beim Absagen der Reise passiert.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Wer bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise bucht, kann problemlos umbuchen oder das Geld zurückfordern, wenn die Zieldestination auf der Quarantäneliste steht. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Reisenden.

Möchte man von sich aus frühzeitig zurückkehren oder die Buchung stornieren, trägt man die Kosten selbst. Dann tritt man nämlich vom Vertrag zurück.

Muss ich einen Gutschein annehmen?

Die Reisebüros können anstatt einer Rückerstattung auch einen Gutschein für die Pauschalreise anbieten. Doch laut dem Pauschalreisegesetz muss man das nicht akzeptieren.

Ich habe eine Reiseversicherung, was nun?

Eine Reiseversicherung deckt alle Kosten ab, die anfallen, wenn das Land neu auf einer Quarantäneliste steht. Dazu gehören auch Kosten, wenn man länger als geplant irgendwo festsitzt. Bestehen keine Reiserestriktionen und man möchte dennoch von seiner Reise zurücktreten, zahlt das die Reiseversicherung nicht.

Man ist auch nicht versichert, wenn die Destination bei Buchung der Reise bereits auf der Quarantäneliste stand. Weil die Versicherungen nicht überall genau gleich aussehen, lohnt es sich, die eigene Versicherung anzurufen und zu fragen, was im eigenen Fall alles gilt.

Erhalte ich das Geld für mein Hotel zurück?

Bucht man keine Pauschalreise, sondern nur einzelne Hotels, zahlt man die Kosten auch, wenn das Zielland neu auf der Quarantäneliste steht. Das gilt auch für Mietwagen und Tickets für Anlässe. Es lohnt sich aber, frühzeitig bei den Zuständigen anzufragen, wie man zumindest einen Teil des Geldes zurückerhält.

Muss ich mich beim Reisebüro melden?

Grundsätzlich schadet es nicht, wenn man sich mit dem Reisebüro in Verbindung setzt, um Unsicherheiten zu klären. Landet eine neue Destination auf der Risikoliste, so gab Hotelplan mehrfach bekannt, sie würden proaktiv auf ihre Kunden zugehen und sie über die neuen Begebenheiten informieren.

Wie erhalte ich das Geld für meinen Swiss-Flug?

Wer keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug stornieren möchte, muss bei der Swiss aufpassen. Sobald man seine Buchung selbst storniert, werden die Kosten nicht wieder rückerstattet. Man erhält das Geld nur zurück, wenn die Swiss den Flug von sich aus annulliert. In diesem Fall kann man entweder einen neuen gleichwertigen Flug buchen oder das Geld zurückfordern.

Annulliert die Swiss ihren Flug nicht, kann man den gebuchten Flug bis Ende Jahr kostenlos umbuchen oder verschieben. Die Swiss änderte erst kürzlich diese Regelung.

Ich bin in Quarantäne und kann meine Reise nicht antreten, wer zahlt?

Wer sich zum Zeitpunkt des Reiseantritts in Quarantäne befindet, kann seine Reise nicht antreten. In diesem Fall zahlt die Reiseversicherung.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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