Ferien in Corona-Hotspots – BLICK macht den Versicherungs-Check
Was passiert, wenn ich in ein Risikogebiet reise?

Reisen in Zeiten von Corona kann ungemütlich werden. Maskenpflicht und Fiebermessen trüben das sorgenlose Feriengefühl. Wer sich den Stress aber trotzdem antun will, dazu noch in Ländern mit höherem Ansteckungsrisiko, sollte vorbereitet sein.
Publiziert: 01.07.2020 um 09:51 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2020 um 18:35 Uhr
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Beim Reisen gilt immer noch: Stornierungen sind an der Tagesordnung.
Foto: imago images
Franziska Scheven

Stornierungen gehören beim Reisen heute zur Tagesordnung. Airlines bieten Ferienflüge an, die plötzlich wieder ausfallen. Regierungen sperren bei steigenden Fallzahlen die Grenzen oder drücken Touristen erst einmal Quarantäne auf. Das Reisen kann so schnell zum Alptraum werden.

Wer sich trotzdem aus dem eigenen Land in einen Corona-Hotspot traut, sollte gut informiert bleiben. Vor allem, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. BLICK hat bei Experten nachgefragt.

Pauschalreise gilt als sicher

Reiseveranstalter empfehlen, bei Ferien im Ausland generell eine Pauschalreise zu buchen. Für die Rückzahlung garantiert dann das Reisebüro. «Wir agieren hier wie eine Bank. Wir strecken das Geld vor, um dem Kunden die Reise zu erstatten. Danach fordern wir uns das Geld von Hotels und Airlines ein», erklärt Bianca Gähweiler, Sprecherin des Reiseveranstalters Hotelplan. Eine Pauschalreise sind «mindestens zwei zusammenhängende Leistungen zum Einheitspreis beim gleichen Veranstalter», so der Sprecher des Reiseveranstalters Kuoni.

Wer trotzdem auf eigene Faust buchen will, kann sich mit einer Versicherung vor Stornierungen schützen. Aber auch hier gilt: Achten Sie auf das Kleingedruckte! Denn nicht jede Versicherung deckt das eingegangene Risiko ab.

Das Kleingedruckte lesen

Helvetia und Zürich Versicherung beispielsweise decken Risiken, die in Verbindung mit Covid-19 stehen, ab. Aber nur, solange die Reise in die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) «erlaubten Ländern» geht. Also in die 26 Schengen-Länder und Grossbritannien.

Die Zürich Versicherung geht noch weiter. Eine Deckung besteht, wenn der Kunde «trotz bestehender Einschränkungen bucht, diese danach aufgehoben werden und die Abreise aufgrund erneutem Wiederaufleben der Pandemie verhindert wird,» so ein Sprecher der Versicherung. Die Versicherung greift jedoch nicht bei Ländern, die ab dem Zeitpunkt der Buchung bis zur Reise nie geöffnet haben.

Jede Versicherung ist anders

Die Mobiliar hingegen schliesst bei Vertragsabschlüssen ab dem 16. März jegliche Ansprüche, die mit dem Coronavirus zu tun haben, komplett aus. Bei Verträgen, die vor der diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt das Gleiche wie bei der Helvetia. Nur die «erlaubten» Länder sind abgedeckt.

Beim Versicherer Axa ist alles ganz anders. An diese Versicherung können sich die risikofreudigen Reisenden wenden. Deren Intertours Reiseversicherung deckt ausschliesslich Annullationskosten für Ferien und Reisen in Länder mit Reisebeschränkung innerhalb des Schengenraums ab. Aber nur, wenn die Reise vor dem 13. März und einer Reisewarnung gebucht wurde, oder der Versicherte selbst an Corona erkrankt ist. «Reisen in zahlreiche weitere Länder ausserhalb des Schengenraums, wie zum Beispiel in die USA oder die Türkei, sind weiterhin nicht möglich», so eine Sprecherin bei Axa gegenüber BLICK.

Beruhigend bleibt dabei: «Zurück in die Schweiz darf man als Eidgenosse immer», so ein Sprecher des Bundes. Die Frage ist dann nur wie.

Keine Quarantäne bei der Einreise

Im Moment müssen Einreisende in die Schweiz nicht in Quarantäne. Aber auch das ist nicht sicher. «Je nach epidemiologischer Entwicklung ist die Einführung von grenzsanitarischen Massnahmen bei der Ein- oder Ausreise in Zukunft möglich», sichert sich das BAG ab.

Für Schweden gibt es diese Ausnahme bereits. Einreisende werden am Flughafen einer Temperaturmessung oder falls erforderlich einen Covid-19-Test unterzogen.

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