Der Fall von Unternehmerin Anne-Lise Noz sorgte im Mai für Erstaunen. Das Westschweizer Fernsehen RTS berichtete, dass sie bis zu einem Drittel des Umsatzes ihrer Firma Noz Chocolatier in Lausanne für Kartengebühren aufwenden müsse. Von einem Gipfeli für 1.80 Franken werde für die Kartenzahlung eine Kommission von 65 Rappen abgezogen, rechnete Geschäftsinhaberin Noz den erstaunten Reportern vor. Entsprechend gering war ihre Begeisterung darüber, wenn Kunden ein einzelnes Gebäckstück mit der Karte zahlten.
Nun zeigt sich: Bei den Ansätzen, die der Unternehmerin verrechnet wurden, handelte es um eine teure Panne der Firma Nexi, die die Kartenzahlungen in Noz’ Betrieb abwickelt. Denn die der Firma Noz über Jahre hinweg verrechneten Ansätze waren alles andere als normal, wie das Unternehmen nun zugibt. Dies allerdings erst, nachdem die Handelszeitung in der Sache recherchiert hatte.
Dieser Artikel wurde erstmals im kostenpflichtigen Angebot von handelszeitung.ch veröffentlicht. Blick+-Nutzer haben exklusiv Zugriff im Rahmen ihres Abonnements. Weitere spannende Artikel findest du unter www.handelszeitung.ch.
Dieser Artikel wurde erstmals im kostenpflichtigen Angebot von handelszeitung.ch veröffentlicht. Blick+-Nutzer haben exklusiv Zugriff im Rahmen ihres Abonnements. Weitere spannende Artikel findest du unter www.handelszeitung.ch.
Teurer Tippfehler
Die von Noz offengelegten Verträge zeigen: Die Firma Noz Chocolatier musste für Zahlungen mit Mastercard-Karten teilweise tatsächlich eine Pauschalgebühr von 65 Rappen pro Transaktion bezahlen. Üblich sind bei KMU-Kunden – je nach Vertrag – dagegen Ansätze von 1 bis 2 Prozent des Umsatzes, allenfalls kombiniert mit einer Mindestgebühr von 10 bis 20 Rappen.
Das Tarifblatt der Firma Nexi, die damals noch als Concardis auftrat, ist unübersichtlich und für Kleinunternehmer und -unternehmerinnen kaum zu durchschauen. So wird bei Mastercard nebst einer Kommission von 1,15 Prozent die besagte Transaktionsgebühr von 65 Rappen verrechnet, nicht aber bei Visa – gemeint sind wohl die Kreditkartenprodukte der beiden Anbieter. Daneben kennt einzig die Debitkarte V-Pay ebenfalls eine Pauschale – mit 18 Rappen allerdings eine deutlich geringere. Zahlreiche Kartenprodukte sind mit unterschiedlichen Gebührenansätzen aufgeführt.
Pauschalgebühr ist abgeschafft
Die Handelszeitung wollte von Nexi wissen, wie es zu dem unüblich hohen Ansatz von 65 Rappen kam. «Leider sind bei diesem Kunden bei der manuellen Erfassung der Vertragskonditionen im Abrechnungssystem verschiedene Fehler entstanden», so Pressesprecher Christian Drixler. Man habe zu keinem Zeitpunkt eine Pauschale von 65 Rappen offeriert oder vereinbart. Sprich: Da muss sich jemand vertippt haben, und der Fehler hat es bis in die Vertragsunterlagen der Kundin geschafft – und niemand hat es bemerkt.
Mittlerweile seien diese Prozesse digitalisiert worden, so Drixler. Künftig gebe es bei Nexi zudem nur noch prozentuale Gebühren.
Nach der HZ-Anfrage sei plötzlich alles schnell gegangen, erzählt Noz rückblickend. Und so erhält Noz Chocolatier nun nicht weniger als 14’740 Franken an zu viel gezahlten Kartengebühren von Nexi zurückerstattet.
Das entspricht einem Betrag von 8188 verkauften Croissants. «Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich erfahren habe, wie viel zu viel bezahlt worden ist», sagt Unternehmerin Anne-Lise Noz.