Das Geschäftsmeeting in Polen fällt aus, die Badeferien am Mittelmeer verzögern sich, der Besuch aus dem Ausland landet statt in Zürich in Mailand. Die Panne der Flugsicherung Skyguide brachte die Pläne Tausender Reisende am Mittwoch gehörig durcheinander.
Allein die Swiss meldet: 30 Kurzstreckenflüge von und nach Zürich und Genf sind gestrichen worden, davon betroffen sind rund 6400 Fluggäste. Für die Betroffenen werde nun nach Lösungen gesucht, zum Beispiel in Form von Umbuchungen.
Laut Simon Sommer (32), Fluggastrechtsjurist bei Cancelled.ch, sind die Passagiere mit Annullierungen und langen Verspätungen – inklusive Verpassen von Anschlussflügen – konfrontiert. «Glücklicherweise fand der Skyguide-Ausfall an einem Mittwoch statt, der kein starker Reisetag ist», sagt Sommer zu Blick.
Hier besteht kein Anrecht auf Zahlung
Grundsätzlich können Passagiere, welche von einer Flugannullierung betroffen sind, sogenannte pauschale Ausgleichszahlungen (je nach Distanz 250 Euro, 400 oder 600) geltend machen.
Wenn die Annullation auf einen aussergewöhnlichen Umstand – vereinfacht gesagt höhere Gewalt und Drittverschulden – zurückzuführen ist, besteht allerdings kein Recht auf diese Zahlungen. Sommer: «Es ist zu befürchten, dass der heutige Vorfall unter diese Kategorie fällt, womit keine Ausgleichszahlungen geschuldet wären.»
Allerdings, so Sommer, müsse die Fluggesellschaft dessen ungeachtet für Betreuungsleistungen aufkommen. «Passagiere haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung, sofern notwendig, auf Verpflegung und auf eine Möglichkeit, um zu kommunizieren.» Und weiter: «Passagiere, die an einem anderen Ort gestrandet sind, haben einen Anspruch, an ihren Endzielort befördert zu werden.»
Umbuchung oder Erstattung
Passagiere, die erst gar nicht starten können, haben die Wahl zwischen einer Umbuchung und einer Erstattung, falls sie die Reise nicht mehr antreten wollen. Wer auf eigene Kosten an den Zielort reist, kann rechtlich diese Kosten nicht von der ursprünglichen Fluggesellschaft zurückverlangen.
Sommer: «Das Fluggastrecht sieht überdies nicht vor, dass entgangene Leistungen, zum Beispiel Hotelnacht, Mietwagen oder ein verpasstes Event am Zielort, ersetzt werden müssen.»
Fluggastportale wie Cancelled.ch, Airhelp und Co. helfen, eine Erstattung des Flugpreises zu bekommen und klären über die Rechte beim Reisen auf.