EU-Regelung tritt in Kraft
Grillen gelten neu als Lebensmittel

Von Dienstag an dürfen Hausgrillen in der EU in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können.
Publiziert: 24.01.2023 um 06:45 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2023 um 10:16 Uhr
Von Dienstag an dürfen Hausgrillen in der EU in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die auch als Heimchen bekannten Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. (Archivbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers. Ähnliche Regeln gibt es bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor, gelber Mehlwurm). «Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel», heisst es von Seiten der Europäischen Kommission.

Insekten müssen gekennzeichnet werden

Nach Angaben der EU-Kommission müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen. Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet würden, müsse das gekennzeichnet sein: In der Zutatenliste muss der Artname aufgeführt werden. «Die Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission oberste Priorität», sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Was die Insekten betreffe, so könne die Behörde bestätigen, dass diese sicher seien.

Allergiehinweise sind Pflicht

Insekten gelten als nahrhaft und reich an Proteinen und zählen in vielen Ländern zur gewöhnlichen Küche. Sie können auch zu einer nachhaltigen Ernährung beitragen, da sie verhältnismässig ressourcenschonend gezüchtet werden können. Risiken können jedoch für Allergiker bestehen. Entsprechende Allergiehinweise seien Pflicht, betont die EU-Kommission.

«Niemand wird gezwungen, Insekten zu essen», so die Kommission auf Twitter. Jede und jeder könne selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufe oder nicht.

Genehmigungsprozess für neuartige Lebensmittel

In einigen EU-Ländern, darunter Deutschland und Österreich, werden Snacks und Nudeln mit Insekten schon länger verkauft. Dafür gibt es Übergangsregeln. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass ganze Insekten nicht unter die alten Regeln für neuartige Lebensmittel fallen. Die alten Vorgaben wurden mittlerweile jedoch überarbeitet, seit 2018 gelten auch ganze Insekten als neuartige Nahrungsmittel und müssen den entsprechenden Genehmigungsprozess durchlaufen.

In der Schweiz dürfen Heimchen, Mehlwürmer im Larvenstadium sowie Europäische Wanderheuschrecken seit 2017 zum menschlichen Verzehr angeboten werden.

(SDA)

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