Insekten als Lebensmittel zulassen
Bald gibts Mehlwürmer auf der Speisekarte

Bisher war der Bundesrat skeptisch gegenüber Insekten auf dem Speisezettel. Doch jetzt ist ein Paradigmenwechsel geplant: Alle Lebensmittel sollen erlaubt sein, die sicher und gesetzeskonform sind.
Publiziert: 22.06.2015 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:22 Uhr

Mehlwürmer, Grillen und Wanderheuschrecken: Mit diesen drei Insektenarten hätten bereits im kleinen Massstab Erfahrungen gesammelt werden können, sagte Michael Beer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag. Proteinallergien und die Produktionsbedingungen bleiben aber ein Thema, darum ist das Insekten-Menu vorerst auf die drei Arten beschränkt.

Wer heute Insekten als Lebensmittel anbietet, braucht eine Bewilligung. Insekten wurden bereits an der Berner Museumsnacht oder an einer Degustation für Parlamentarier im Bundeshaus angeboten. Gegen eine generelle Zulassung hatte der Bundesrat bisher aber gesundheitliche Bedenken geltend gemacht.

Keine Bewilligung - Alle Lebensmittel sollen erlaubt sein

Die Zulassung von Insekten als Lebensmittel ist Teil einer umfassenden Revision des Lebensmittelrechts. Letzten Sommer hat das Parlament eine Änderung des Lebensmittelgesetzes beschlossen. Es geht dabei einerseits um die bessere Deklaration der Rohstoffe, andererseits um eine Harmonisierung mit dem EU-Recht.

Im Zuge der Umsetzung hat das BLV am Montag die Anhörung zur Änderung von über zwei Dutzend Verordnungen eröffnet. Geplant ist ein Paradigmenwechsel: Alle Lebensmittel sollen erlaubt sein, die sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bisher war es umgekehrt. Alle Lebensmittel, die nicht explizit im Gesetz umschrieben waren, benötigten eine Bewilligung. Beispielsweise ein Produkt aus Milchfett, das zu wenig Fett enthält, um Butter zu sein. Dafür wäre in Zukunft keine Bewilligung mehr nötig, als Butter dürfte es aber nach wie vor nicht verkauft werden.

Die Herkunft muss genau deklariert sein

Mit der Harmonisierung mit dem EU-Recht sollen Handelshemmnisse abgebaut werden, etwa bei den Deklarationsvorschriften. Bei der Angabe des Produktionslandes würden aber spezifisch schweizerische Regeln gelten: Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssten die Herkunft von Zutaten deklariert werden, die 50 Prozent und mehr des Produkts ausmachen, bei Fleisch 20 Prozent.

Zudem müsste die Herkunft der «wertgebenden» Rohstoffe angegeben werden, also etwa der Heidelbeeren im Heidelbeerjoghurt. Über die Deklarationspflicht für Zutaten hatten sich die Räte nicht einigen können und den Entscheid schliesslich dem Bundesrat überlassen.

Im Offenverkauf und in Restaurants muss auf Allergene und gentechnisch veränderte Organismen sowie auf die Anwendung von ionisierenden Strahlen oder Leistungsförderern hingewiesen werden. Zudem soll eine obligatorische Nährwertkennzeichnung und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien eingeführt werden.

Auch bei Kosmetika gilt Täuschungsschutz

Der Konsumentenschutz wird verbessert, indem der Täuschungsschutz neu auch für Kosmetika gilt. Wie heute bei Lebensmitteln muss künftig auch bei diesen drin sein, was drauf steht. Auch in den Bereichen Hygiene, Zusatzstoffe, Kontamination oder Pestizidrückständen sollen die Schweizer Regeln ans EU-Recht angepasst werden.

Eine Nivellierung nach unten soll es aber nicht geben. Die Schweizer Sicherheitsstandards würden aufrecht erhalten, sagte BLV-Direktor Hans Wyss bei der Präsentation der geplanten Verordnungsänderungen. Die Anhörung dauert bis Ende Oktober 2015. (sda)

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