Wer freiwillig aus dem Leben scheiden will, findet in der Schweiz Hilfe. Gross darüber gesprochen wird aber nicht. Freitodbegleitung ist ein Tabu – und letztlich auch ein grosses Geschäft. Organisationen wie Exit oder Dignitas dominieren den Markt. Die beiden erfüllen einen Grossteil der Wünsche nach einem selbstbestimmten Tod. Oft auch von Menschen, die extra aus dem Ausland anreisen, um hier selbstbestimmt sterben zu können. Die liberale Gesetzgebung der Schweiz macht dies möglich.
Nun taucht mit Exit Switzerland ein neuer Player auf. Er setzt auf eine neue Methode, die sogenannte Suizidkapsel namens Sarco, die wegen ihres futuristischen Aussehens auch schon als «Tesla der Sterbehilfe» bezeichnet wurde. Wie die «NZZ» berichtet, soll die Kapsel noch im Juli zum ersten Mal zum Einsatz kommen. Exit Switzerland sei bereit, der Start des Projektes stehe unmittelbar bevor. Die erste Person, die mit der Suizidkapsel sterben will, sei schon in die Schweiz eingereist. Auf der Homepage von Exit Switzerland prangt «Coming soon» unter einem Bild der Kapsel.
Sauerstoffmangel führt zum Tod
Kopf von Exit Switzerland ist Philip Nitschke (76). Der gebürtige Australier und bekannte Freitod-Aktivist will mit der Kapsel ein Ableben ohne den Einsatz von Gift ermöglichen. So funktioniert die Suizidkapsel: Der Patient legt sich rein und drückt dort einen Knopf. Dann strömt Stickstoff in die luftdicht abgeschlossene Kapsel. Die Folge: Innert weniger Sekunden tritt eine Hypoxie ein, ein Sauerstoffmangel im gesamten Körper. Das führt zur Bewusstlosigkeit und letztlich zum Tod. Innert 30 Sekunden. Der Betroffene bemerke dies nicht. Er nehme ein angenehmes Gefühl wahr und sterbe dann.
Die Stickstoff-Methode ist zuletzt heftig kritisiert worden. In den USA wurde ein zum Tode verurteilter Häftling so hingerichtet. Er trug eine Maske und atmete den Stickstoff ein. Zeugen, die der Hinrichtung beigewohnt haben, berichteten, dass der Verurteilte gelitten habe. Er soll sich gekrümmt und nach Luft geschnappt haben. Minutenlang. Erst dann sei er gestorben.
Sterbewunsch muss nachvollziehbar sein
Heute sind es vor allem Menschen, die an unheilbaren Krankheiten leiden, die mit Begleitung aus dem Leben scheiden. Sie müssen urteilsfähig sein. Zudem muss eine Fachperson bescheinigen, dass der Sterbewunsch in Anbetracht der Lebenssituation nachvollziehbar sei. Erst dann bekommen sie den Wirkstoff Natrium-Pentobarbital, der von einem Arzt verordnet werden muss. Diesen nehmen die Patienten in Wasser aufgelöst ein oder es wird eine Infusion angelegt, an der der Betroffene den Infusionshahn selbst öffnet.
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net