Grosse Neuerungen gilt es in der Steuererklärung 2019 nicht zu beachten. Einzig, dass Lottogewinne bis zu einer Million steuerfrei sind (BLICK berichtete).
Doch für die nächste Steuerperiode und damit die Steuererklärung 2020 steht eine wichtige Änderung an, die Haus- und Wohnungsbesitzer jetzt schon einplanen müssen.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Liegenschaftenkostenverordnung. Diese fördert unter anderem Umbaumassnahmen zum Energie sparen – und bringt Steuervorteile. Neu können Sanierungskosten, die den Energieverbrauch senken, über drei Jahre verteilt vom Einkommen abgezogen werden. Das heisst, sind die Ausgaben für die Sanierung grösser als das Einkommen, kann die Differenz als Verlustvortrag auf die nächste Steuerrechnung übertragen werden.
Unterhalt richtig planen
Zudem gelten die Kosten für den Rückbau im Hinblick auf einen Ersatzneubau eines Hauses neu als Unterhaltskosten – und können von der Steuer abgesetzt werden. Der Neubau allerdings bringt rein steuerlich nichts, diese Kosten lassen sich nicht abziehen. Dafür freut es die Umwelt!
Und noch ein kleiner Tipp für Eigentümer: Die meisten Kantone lassen jährlich und pro Liegenschaft beim Unterhalt die Wahl zwischen der Pauschale und den effektiven Kosten zu. Nicht dringende Unterhaltskosten können oft vorgezogen oder hinausgeschoben werden, um Steuern zu sparen. (koh)