Alle Jahre wieder locken die Weihnachtsmärkte in Süddeutschland Zigtausende Schweizerinnen und Schweizer an. Nur nicht dieses Jahr. Viele Märkte sind abgesagt, etwa der Christkindlmarkt in München. Andernorts finden die Märkte zwar statt, aber die deutschen Behörden ziehen die Corona-Schrauben immer mehr an. In Baden-Württemberg zum Beispiel liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 377 (zum Vergleich die Schweiz: 283).
Ab Mittwoch gilt daher die sogenannte Alarmstufe. Heisst: Kontaktbeschränkungen und 2G statt 3G. Davon betroffen sind auch Schweizer. Etwa Einkaufstouristen, die zum Shoppen nach Konstanz oder Lörrach fahren, Weihnachtsmärkte- und Europapark-Tagesausflügler oder Touristen, die die ein Wellness-Wochenende im Schwarzwald verbringen.
Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Corona-Massnahmen in Baden-Württemberg.
1. Darf ich für den Einkauf noch nach Deutschland fahren?
Ja. Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Deutschland die 3G-Pflicht. Wer weniger als 24 Stunden im Land bleibt, ist davon aber ausgenommen. Einen negativen Test brauchen Ungeimpfte trotzdem, denn in den Läden gilt mit Ausrufung der Alarmstufe jetzt 3G. Ein Einreiseformular hingegen muss man nicht ausfüllen – egal ob man weniger als 24 Stunden im Land bleibt oder gleich ein ganzes Wochenende.
2. Brauche ich für den Zugang zu Läden einen negativen Test?
Ja, in den Läden gilt neu 3G. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Dazu gehören etwa Supermärkte, Apotheken und Bäckereien. Märkte im Freien sind von der 3G-Pflicht ebenfalls ausgenommen. Für Weihnachtsmärkte gelten aber besondere Vorschriften.
3. Welche Regeln gelten an Weihnachtsmärkten?
An Ständen, an denen lediglich Waren verkauft werden, gelten keine besonderen Regeln. Aber sobald man etwas konsumiert, zum Beispiel Glühwein, herrscht 2G-Pflicht.
4. Welche Maske muss ich tragen?
In Baden-Württemberg reichen einfache Hygienemasken weiterhin aus (wie in der Schweiz). Anders in Bayern: Dort gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Dies zum Beispiel in Geschäften, in Restaurants und im öffentlichen Verkehr. Davon betroffen sind etwa Zug-Reisende nach München.
5. Was gilt bei Kaffeepause, Mittagessen und auf Terrassen?
Für Cafés und Restaurants gilt in Baden-Württemberg neu 2G. Aber Achtung: Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht in Baden-Württemberg nicht mehr aus. Es werden nur noch PCR-Tests akzeptiert. Ausgenommen sind Kinder unter 18, Schwangere und Stillende sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Auch im Aussenbereich der Restaurants reicht in Baden-Württemberg der Antigen-Schnelltest nicht mehr, mit der Alarmstufe braucht es nun einen PCR-Test.
6. Was gilt für den Coiffeurbesuch?
Auch hier ist 3G vorgeschrieben. Ungeimpfte brauchen für den neuen Haarschnitt aber zwingend einen PCR-Test.
7. Und was für Theater, Kino, Konzerte und Museen?
Das Zertifikat ist Pflicht. Unter den neusten Verschärfungen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen in Baden-Württemberg neu 2G.
8. Wie sieht es mit Clubs aus?
Wer ausgehen und tanzen will, muss genesen oder geimpft sein. Es gilt 2G. Zusätzlich werden die Kontaktdaten erhoben.
9. Was muss ich beim Übernachten wissen?
In Hotels gilt die 3G-Pflicht. In Baden-Württemberg reicht der Antigen-Schnelltest nicht mehr aus, auch hier muss neu ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Achtung: Wer länger in Deutschland im Hotel bleiben will, aber nicht geimpft oder genesen ist, muss alle drei Tage wieder zum Test antraben.
10. Ich fahre in den Europapark. Was gilt dort?
Auch für den Europapark gilt ab Mittwoch die 2G-Regel. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis einschliesslich 7 Jahren brauchen in keinem Fall einen negativen Test für den Zutritt zum Park. Ebenso Schülerinnen und Schüler zwischen 8 und 17 Jahren. Wer hingegen minderjährig ist und nicht mehr zur Schule geht, muss einen negativen Test mitbringen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dabei aus.
11. Ich treffe privat Freunde in Deutschland. Was muss ich beachten?
In Baden-Württemberg gelten neu auch schärfere Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene, Personen bis und mit 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere und stillende Frauen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.