Mit 126 Metern war der Prime Tower in Zürich-West eine Weile lang das höchste Gebäude der Schweiz – bis ihn der erste Roche-Turm in Basel mit 178 Metern überragte. Übertroffen wird dieser Rekord bald vom noch im Bau befindlichen zweiten Roche-Turm (205 Meter).
Zürich will beim grossstädtischen Hochhausbau nun ganz neue Massstäbe setzen: Bis zu 250 Meter soll die Zürcher Skyline in Zukunft in den Himmel ragen dürfen. Das entspricht zweimal dem Prime Tower!
So sehen es die aktualisierten städtischen Hochhausrichtlinien vor, berichtet der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf bislang interne Dokumente. Jedes Haus mit mehr als 85 Metern Höhe gilt als «Metro Hochhaus», der Bau ist auch unter den neuen Richtlinien nur in eingeschränkten Gebieten erlaubt, konkret in Zürich-West und entlang des Gleisfeldes.
Für Hochhäuser bis 85 Meter (das entspricht der Höhe des ehemaligen Swissôtel am Bahnhof Oerlikon) werden die Hürden aber tiefer: Sie dürften in deutlich mehr Gebieten entstehen, darunter in Teilen von Zürcher Quartieren wie Altstetten, Albisrieden, Affoltern und Schwamendingen. Geplant sind ganze Hochhausquartiere, etwa im Hochschulquartier oder rund um Spitäler. Vorgesehen ist, dass in den Hochhäusern auch zwingend günstiger Wohnraum entsteht.
Volk kann mitreden
Gegen die gelockerten Richtlinien für den Hochhausbau ist Widerstand vorprogrammiert. Horst Eisterer, Architekt und Mitglied der Arbeitsgruppe Städtebau+Architektur Zürich (Asaz), sagt im «Tages-Anzeiger», Hochhäuser trügen nicht zur Verdichtung bei, seien teuer und hinderlich für einen ökologischen und sozial durchmischten Städtebau. «Darüber hinaus verschandeln die immer höheren und breiteren Baukörper das Stadtbild.»
Die Stadt betont, dass es sich bei den neuen Richtlinien noch nicht um die Endfassung, sondern erst um einen Zwischenstand handelt. Die finale Fassung soll im Herbst vorgelegt werden. Der Gemeinderat wird den neuen Richtlinien noch zustimmen müssen. In der Vergangenheit stellten sich AL und SVP gegen den Hochhausbau.
Klar ist auch: Jedes Metro-Hochhaus, das in Zukunft gemäss der neuen Richtlinien entstehen könnte, braucht einen eigenen Gestaltungsplan. Das Parlament kann also nicht nur bei den allgemeinen Richtlinien mitreden, sondern auch bei jedem Einzelprojekt. Und weil gegen Gestaltungspläne das Referendum ergriffen werden kann, wird auch das Stadtzürcher Stimmvolk die künftige Skyline der Limmatstadt mitbestimmen können. (sfa)