Dokumente für ungültig erklärt
Eigentümer müssen ihre Chalets in Bergkantonen wieder abreissen

Stell dir vor, du baust dein Traumhaus – mit Genehmigung der Gemeinde – und musst es dann wieder abreissen. Das ist Urs Trachsel passiert. Der Kanton erklärt die Dokumente für ungültig.
Publiziert: 02.03.2025 um 16:56 Uhr
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Das Bauernhaus, das Urs Trachsel sich vor 20 Jahren im Val Colla (auf dem Bild) im Tessin kaufte, steht ausserhalb der Bauzone.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Zürcher muss Ferienhaus im Tessin abreissen, trotz behördlicher Genehmigung
  • Haus liegt ausserhalb der Bauzone, Behörden erklären frühere Dokumente für ungültig
  • Abrisskosten von 280'000 Franken drohen Rentner in den Bankrott zu treiben
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Urs Trachsel hat sich vor 20 Jahren einen Traum verwirklicht. Der Zürcher kaufte sich ein altes Bauernhaus sowie zwei kleine angrenzende Gebäude im Val Colla, in der Nähe von Lugano TI. Jetzt zwingt ihn der Kanton zum Abriss, wie das Westschweizer Radio (RTS) berichtet.

Trachsel liess das Bauernhaus damals für viel Geld renovieren. Dafür brauchte er seine Ersparnisse sowie eine Hypothek von 700'000 Franken. Die Behörden genehmigten den Umbau, Trachsel liess alles notariell beglaubigen. 

Doch jetzt muss Trachsel das Haus abreissen: Es liegt ausserhalb der Bauzone. Das stellten die Behörden in Lugano fest, als die Gemeinde Certara, wo sein Haus steht, mit Lugano fusionierte. Der Kanton erklärte sämtliche Dokumente für ungültig.

«Ich habe die notariellen Urkunden, ich konnte den Grundbuchauszug einsehen. Alles war topseriös. Ich konnte nicht ahnen, dass etwas nicht stimmte», so Trachsel gegenüber RTS. 

Da Trachsel den Abriss nicht selber durchführen kann, haben ihm die Behörden nun einen Zahlungsbefehl geschickt. Ganze 280'000 Franken soll der Zürcher dafür blechen. Trachsel fürchtet den Bankrott – er lebt von seiner AHV-Rente.

Einzelfälle – mit fatalen Folgen

Das Problem ist nicht neu. Insbesondere das Wallis und das Tessin haben das Bundesgesetz über die Raumplanung anders interpretiert als der jeweilige Kanton – und das jahrzehntelang. Dabei handelt es sich zwar um Einzelfälle. Trotzdem sind die Konsequenzen für Betroffene wie Trachsel fatal.

Ähnlich ergeht es Bernard Dubosson. Er baute vor 30 Jahren in Morgins im Kanton Wallis ein Familienchalet am Waldrand. Ebenfalls ausserhalb der Bauzone. Die Gemeinde bewilligte den Bau, obwohl sie dafür gar nicht zuständig war. «Ich habe nichts falsch gemacht. Wenn ich die Genehmigungen der Gemeinde nicht gehabt hätte, würde mein Chalet nicht existieren», so Dubosson gegenüber RTS. Er kämpft weiter und reicht Klage gegen die Gemeinde ein. Das Verfahren ist hängig. 

«Diese Fälle bleiben selten. Wenn es zu einer solchen Situation kommt, dann weil die Fälle schwerwiegend sind. Die Verfahren dauern sehr lang. Jeder Fall ist besonders und wird auf bestmögliche Weise gelöst, unter Anwendung des geltenden Rechts», sagt Sara Martinez-Bravo, Präsidentin der kantonalen Baukommission im Wallis, gegenüber RTS. Mehr Sicherheit könnte nun das Raumplanungsgesetz (RPG2) bringen – es soll voraussichtlich dieses Jahr in Kraft treten.

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