Vor allem ältere Menschen standen der Umstellung auf die neuartige QR-Rechnung am 1. Oktober skeptisch gegenüber. Wie sich nun zeigt, nicht ganz zu Unrecht. Während Digital Natives, Banken und Menschen, die ihre Finanzen digital verwalten, von der Vereinfachung profitieren, wird es für ältere und weniger technikaffine Leute komplizierter.
Zwar kann man mit den QR-Einzahlungsscheinen immer noch am Schalter einzahlen, aber dies ist mit einem Mehraufwand oder gar mit Mehrkosten verbunden.
Grundsätzlich zieht die Post eine sehr positive Bilanz. «Wir winden unseren Kundinnen und Kunden ein Kränzchen. Die grosse Mehrheit hat noch rechtzeitig mit den alten Einzahlungsscheinen einbezahlt. Oder kam mit den neuen QR-Rechnungen. Sie gehen schon routiniert damit um», sagt eine Sprecherin zu Blick.
Der mühsame Griff zu Schere
Einzelne fragende Gesichter gibt es aber dennoch in den Filialen. Wie die Post gegenüber Blick sagt, kommen vereinzelt Menschen mit QR-Rechnungen auf ihrem Smartphone in die Filiale und wollen diese begleichen. Doch das ist so nicht möglich. Will man eine QR-Rechnung am Postschalter bezahlen, muss diese in gedruckter Form vorliegen.
Die Post empfiehlt den Kunden, elektronische QR-Rechnungen auch direkt online zu bezahlen. Ansonsten muss man beim Rechnungssteller eine Rechnung in Papierform verlangen (oft gegen Aufpreis!) oder sie ausdrucken und mitbringen.
Hier lauert das nächste Problem. Die alten Einzahlungsscheine waren perforiert und man konnte den Zahlteil leicht von der Rechnung abreissen. Die neuartigen QR-Rechnungen, vor allem wenn man sie selber ausdruckt, haben keine solche Perforierung mehr. Deshalb müssen entweder die Kunden selbst oder die Mitarbeitenden am Schalter die Zahlteile manuell mit der Schere abschneiden. Was sie meist auch gerne machen.
Manuelle Kontrolle trotz QR-Code
Ausserdem beschwerten sich bei der Post auch vereinzelte Kunden, die noch mit dem klassischen gelben Büchlein einzahlen, darüber, dass sie nun statt der neunstelligen Kontonummer eine 21-stellige IBAN abschreiben müssen. Wie gesagt: Einzelfälle.
Beim Abschreiben der IBAN ist ebenso wie beim Scannen von QR-Rechnungen Vorsicht geboten. Banken empfehlen auch bei gescannten Rechnungen stets noch einmal zu kontrollieren, ob alle Eingaben wirklich stimmen.