Alle Daueraufträge angepasst? Ab heute gilt es ernst!
Das musst du bei den neuen QR-Rechnungen beachten

Ab 1. Oktober können Rechnungen nur noch mit den neuen QR-Einzahlungsscheinen bezahlt werden. Die orangen und roten Scheine sind nicht mehr gültig. Blick erklärt, was man wissen muss und wo die Probleme liegen. Aufpassen heisst es bei Daueraufträgen.
Publiziert: 30.09.2022 um 23:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2022 um 09:55 Uhr
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Ab dem 1. Oktober 2022 kann in der Schweiz nur noch mit den neuen QR-Rechnungen bezahlt werden.
Foto: Keystone
Dominique Schlund

Die farbigen Einzahlungsscheine gehen nach über hundert Jahren endgültig in Rente. 1906 wurden die ersten, damals grünen, Einzahlungsscheine eingeführt. 1988 wurden daraus die roten und orangen Einzahlungsscheine, die wir bis heute kennen.

Ab 1. Oktober gibt es nur noch die neuen QR-Rechnungen. Sie sollen das Zahlungswesen in der Schweiz ins digitale Zeitalter führen. Vieles soll einfacher und effektiver werden. Aber die Umstellung wirft auch einige Fragen auf. Blick klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist eine QR-Rechnung, und wie funktioniert sie?
Die QR-Rechnung wurde bereits im Juli 2020 eingeführt. Nun ersetzt sie endgültig die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine. Sie soll Zahlungen per E-Banking und per Banking-App vereinfachen. Das Abtippen der Angaben auf dem Einzahlungsschein fällt weg – ist aber nach wie vor möglich. Der QR-Code wird einfach via Kamera im Computer oder Smartphone gescannt. Die Daten werden dann automatisch übernommen. Der QR-Einzahlungsschein ist schwarz und weiss und teilt sich in einen Empfangsschein links und einen Zahlteil rechts auf.

Wieso der Wechsel?
Der Wechsel geschieht im Zuge der Digitalisierung und ist Teil der Strategie «Digitale Schweiz». Das Zahlen von Rechnungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein soll dadurch wesentlich einfacher, effizienter und auch schneller werden. Ein weiterer Grund ist die Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerhinterziehung.

Ist meine IBAN gleich wie meine QR-IBAN?
Nein, diese sind nicht identisch! Die QR-IBAN unterscheidet sich von der IBAN aber lediglich durch eine andere Instituts-Identifikation (IID), die sogenannte QR-IID. Die QR-IID hat einen Wertebereich zwischen 30'000 und 31'999. Die IID beziehungsweise QR-IID beginnt immer von links an der fünften Stelle der IBAN respektive QR-IBAN. QR-IBAN funktionieren nur für Zahlungen in der Schweiz und Liechtenstein.

Was passiert mit alten Daueraufträgen?
Alte Daueraufträge, die auf eine Kontonummer oder PC-Kontonummer laufen, müssen manuell auf die neue QR-IBAN geändert werden. Wenn der Dauerauftrag bereits auf eine IBAN oder QR-IBAN läuft, muss man nichts machen. Alte Daueraufträge auf (PC-)Kontonummern werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Laut Angaben von Postfinance vom Monat September laufen aber noch fast die Hälfte ihrer Daueraufträge auf alte Einzahlungsscheine. Es könnte also passieren, dass Anfang Oktober viele Daueraufträge nicht ausgeführt werden können.

Wie ändere ich meine alten Daueraufträge?
Eigentlich solltest du von deiner Bank über die nötigen Änderungen informiert werden. Es empfiehlt sich allerdings auch ohne Aufforderung der Bank, alle seine Daueraufträge vor dem 1. Oktober zu überprüfen. So können blockierte Zahlungen vermieden werden.

Wie kann ich QR-Rechnungen bezahlen?
QR-Rechnungen können weiterhin auf alle bekannten Arten bezahlt werden:

  • Per Post (Einzahlungsschein mit Zahlungsauftrag an Bank senden)
  • Am Schalter
  • Per E-Banking (entweder durch Scannen des QR-Codes oder Abtippen)
  • Per Banking-App (durch Scannen des QR-Codes in der App)

Für Zahlungen via E-Banking muss ab dem 1. Oktober 2022 die IBAN oder QR-IBAN verwendet werden.

Wie sicher sind die neuen QR-Rechnungen?
Grundsätzlich ist die neue Rechnung genauso sicher wie die alten Einzahlungsscheine, sagt der Finanzdienstleister Six. Es empfiehlt sich aber, nach dem Scannen der Rechnung zu überprüfen, ob alle Angaben wirklich korrekt sind.

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Was sind mögliche Probleme der Umstellung?
Wenn alle Rechnungssteller rechtzeitig auf die neue QR-Rechnung umstellen und Kundinnen und Kunden ihre Daueraufträge anpassen, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Im Vorfeld waren aber noch viele alte Einzahlungsscheine im Umlauf. «Diese Werte sind erschreckend hoch. Wer zum Beispiel den Dauerauftrag für seine Miete nicht anpasst, überweist ab Oktober keine Miete mehr», sagte Ralf Beyeler, Experte von moneyland.ch im September zu Blick. In solchen Fällen drohen blockierte Zahlungen.

Was ist wichtig für Rechnungssteller?
QR-Rechnungen können wie bereits die alten Einzahlungsscheine in den meisten Finanz- und Buchhaltungsprogrammen erstellt werden. Ausserdem stellen die meisten Banken eine Plattform zur Verfügung, mit der man selbst QR-Rechnungen erstellen kann. Diese kann man dann entweder versenden oder am Postschalter zur Überweisung benutzen.

Unternehmen sollten spätestens Mitte September keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verschicken. Ist eine schnelle Umstellung auf QR-Rechnungen nicht möglich, muss unbedingt die IBAN auf der Rechnung vermerkt sein. So können Zahlungen weiter empfangen werden.

Wie funktionieren QR-Rechnungen bei Auslandszahlungen?
Grundsätzlich funktioniert die QR-Rechnung nur in der Schweiz und in Liechtenstein. Zahlungen an ausländische Banken funktionieren nur, wenn diese eine Schweizer Bankverbindung haben. Ansonsten muss man die IBAN, genau wie früher, manuell abtippen und die Zahlung auslösen.

Was muss ich tun, wenn ich dennoch einen roten/orangen Einzahlungsschein erhalte?
Grundsätzlich kann man ab dem 1. Oktober keine roten oder orangen Einzahlungsscheine mehr für Zahlungen benutzen. Solltest du dennoch so einen erhalten, wende dich an den Rechnungssteller und verlange eine QR-Rechnung. Steht eine IBAN-Nummer auf der Rechnung, so kann diese abgetippt und die Rechnung manuell bezahlt werden.

Wo bekomme ich zusätzliche Informationen zur QR-Rechnung?
Grundsätzlich geben Banken und Finanzinstitute Auskunft über die neue Zahlungsmethode. Weitere nützliche Informationen zur neuen QR-Rechnung finden sie auf der folgenden Webseite.

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