Die wichtigsten Fragen und Antworten zur privaten Unterbringung
Kann mein Vermieter kündigen, weil ich Flüchtlinge aufnehme?

Immer mehr Privatpersonen entscheiden sich, aus der Ukraine geflüchtete Menschen bei sich aufzunehmen. Da noch vieles ungeklärt ist und sich einige Fragen stellen, hat Blick die wichtigsten Antworten zusammengetragen.
Publiziert: 25.03.2022 um 15:48 Uhr
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Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen in die Schweiz und benötigen eine Unterkunft.
Foto: IMAGO/Political-Moments
Kilian Marti

Die Solidaritätswelle mit der Ukraine nimmt neue Ausmasse an. Schweizweit stellen bereits über 20'000 private Haushalte mehr als 70'000 Betten für Flüchtlinge zur Verfügung, wie die Kampagnenorganisation Campax mitteilt. Weitere knapp 15'000 Betten kommen von über 500 Hotels, Herbergen und Wohnheimen.

Doch wenn Privatpersonen Flüchtlinge bei sich zu Hause aufnehmen, stellen sich einige Fragen. Speziell, wenn die Wohnung gemietet ist, gibt es einige Punkte zu beachten. Blick hat die ersten Fragen für die private Unterbringung von Flüchtlingen thematisiert. Doch nun stellen sich neue Fragen:

Wann weiss ich, ob meine Unterkunft für Flüchtlinge ausgewählt wird?

Es könne bis zu zwei Monaten dauern, bis man einen Anruf erhalte, sagt Andreas Freimüller (52), Geschäftsführer von Campax. Dieser könne von Campax direkt, aber auch von der Gemeinde oder vom Kanton kommen. Privatpersonen, die ihre Unterkunft zur Verfügung stellen möchten, würden aber auf jeden Fall sofort eine E-Mail oder SMS erhalten, dass die Bewerbung eingetroffen sei. «Ich lege allen ans Herz, dass sie geduldig sind», sagt Freimüller.

Mein Vermieter droht mit der Kündigung, sollte ich Flüchtlinge aufnehmen. Was kann ich tun?

«Eine Kündigungsandrohung aufgrund der Aufnahme von Gästen ist ohne rechtliche Grundlage», sagt dazu Larissa Steiner (32), Leiterin Rechtsberatung beim Mieterverband Zürich. Wichtig sei, Stellung zu beziehen und die Vermieterschaft darauf hinzuweisen, dass die Nutzung einer Mietwohnung das Beherbergen von Gästen zulässt. «Das gilt auch, wenn Gäste über längere Zeit in der Wohnung sind», sagt Steiner.

Kann mein Vermieter eine Mieterhöhung fordern, weil sich mehr Menschen in der Wohnung aufhalten?

«Nein, ein höherer Mietzins darf nicht verlangt werden, wenn sich mehr Menschen in der Wohnung aufhalten», sagt Expertin Steiner. Genauso wenig dürfe die Vermieterschaft verbieten, regelmässig Personen zu sich nach Hause einzuladen. Die Leiterin Rechtsberatung sagt: «Allfällige Mehrkosten wie ein höherer Strom- oder Wasserverbrauch, die durch die Gäste verursacht werden, sind ohnehin via Nebenkosten durch die Mieter gedeckt.»

Wie viele geflüchtete Menschen kann ich maximal bei mir aufnehmen?

In einer 4-Zimmerwohnung dürfen sich 5 Personen aufhalten, heisst es beim Mieterverband Zürich. Eine Überbelegung liegt demnach vor, wenn mehr Menschen als die Zimmeranzahl und eine weitere Person sich in einer Wohnung aufhalten. So dürfen sich in einer 2-Zimmerwohnung maximal 3 Personen befinden. Wenn das nicht eingehalten wird, kann die Vermieterschaft eine Reduzierung der Anzahl Personen fordern und die Mieter abmahnen.

Was passiert, wenn ich mich entscheide, die Flüchtlinge nicht länger beherbergen zu wollen?

Für Campax-Chef Andreas Freimüller ist es klar, dass sich Privatpersonen wieder zurückziehen könnten, wenn die Anfangseuphorie schwindet. «Es ist wichtig, dies zu kommunizieren. Denn es gibt keinen Sinn, weiterhin geflüchtete Menschen zu beherbergen, wenn man es gar nicht mehr will», sagt Freimüller. Man werde sicher eine Lösung finden für eine neue Unterbringung.

Überprüft jemand, ob es den Flüchtlingen gut geht bei Privatpersonen?

Die ersten Betreuungs- und Begleitangebote der Kantone seien aktuell in der Entstehung, sagt der Campax-Chef. Das Ziel sei, dass der Kanton dann Besuche bei Privaten mache. Hier zeigt sich aber einmal erneut der Schweizer Flickenteppich: In einigen Regionen übernimmt der Kanton die Führung, in anderen wird es an die Flüchtlingshilfe delegiert. Noch andere Kantone übergeben es an die Gemeinden.

Erhalte ich Geld für die Beherbergung der Flüchtlinge?

Einzig die Krankenkasse ist momentan gedeckt, wenn die geflüchteten Menschen den Antrag für den Schutzstatus S gestellt haben. Alles andere wie Verpflegung und Freizeitaktivitäten bezahlen momentan die Privatpersonen für die Flüchtlinge. «Ich gehe davon aus, dass die Kantone bald Geld an die Privatpersonen zahlen wird», sagt dazu Campax-Chef Freimüller.

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