Süddeutschland ruft de facto einen Lockdown für Ungeimpfte aus – ohne ihn beim Namen zu nennen. Die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg spricht lieber von der «Alarmstufe 2». Sie gilt ab heute Mittwoch.
Für Ungeimpfte gibt es nächtliche Ausgangssperren. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 500 dürfen sie ihr Zuhause zwischen 21.00 und 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Etwa, um zur Arbeit zu fahren.
Über ganz Baden-Württemberg hinweg liegt die Inzidenz aktuell bei 460 (Schweiz: 425). Rund die Hälfte der Landkreise überschreitet derzeit den Schwellenwert von 500.
2G statt 3G im Detailhandel
In diesen Hotspots gilt im Detailhandel künftig die 2G-Regel. Will heissen: Shopping ist für Ungeimpfte tabu. Sie dürfen nur noch in Lebensmittelläden, Apotheken und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Auch ungeimpfte Schweizer Einkaufstouristen sind nicht mehr willkommen! Die bei Schweizern besonders beliebten Grenzstädte Konstanz und Lörrach gehören derzeit zwar nicht zu den Hotspots. Aber auch dort sind die Regeln bereits strenger als hierzulande, in den Läden gilt 3G.
Neu dürfen Ungeimpfte in ganz Baden-Württemberg ausserdem nicht mehr in Hotels übernachten. Von 3G wird auf 2G verschärft. Für ungeimpfte Schweizer fällt die Übernachtung im Europa-Park oder das Wellness-Wochenende im Schwarzwald damit aus. Ausgenommen sind Geschäftsreisen.
Geimpfte brauchen zusätzlich negativen Test
Auch Weihnachtsmärkte sind für Ungeimpfte tabu. Dort wird es nun sogar für Geimpfte ungemütlich: Sie brauchen zusätzlich einen negativen Test, es gilt 2G plus. So oder so fallen viele Weihnachtsmärkte angesichts der steigenden Corona-Zahlen aus, etwa derjenige in Stuttgart.
Daneben gilt 2G plus neu auch an sämtlichen Veranstaltungen, etwa Konzerten, Theateraufführungen oder im Kino sowie in Clubs und Bars.
Konzerthallen, Fussballstadien und andere Veranstaltungsorte dürfen ausserdem nur noch zur Hälfte gefüllt werden. Die Personenobergrenze gilt auch für Weihnachtsmärkte. Lange Schlangen vor den eingezäunten Marktgeländen sind vorprogrammiert.
Selbst bei «körpernahen Dienstleistungen» gilt nun 2G plus. Darunter fallen etwa Nagelstudios oder Massagesalons. Coiffeur-Läden sind explizit ausgenommen.
3G in Zug und Bus
In Restaurants, Museen, Bibliotheken, Hallenbädern und anderen Freizeiteinrichtungen bleibt es hingegen bei der 2G-Regelung. Geimpfte und Genesene müssen sich also nicht extra testen lassen.
Im öffentlichen Verkehr gilt neu 3G. Ungeimpfte brauchen für die Zug- oder Busfahrt damit einen negativen Test. Ungeimpfte, die ohne negativen Test im ÖV erwischt werden, müssen 200 Euro Busse zahlen.