Den Reise-Ombudsmann beschäftigt derzeit nur ein Thema: Corona. «Die allermeisten Anfragen kommen von Leuten, die ihr Geld zurückwollen», sagt Franco V. Muff (63) von der Touristik-Ombudsstelle. Jemand will etwa von der Airline oder dem Reiseveranstalter Geld zurück, nachdem die Zieldestination nach der Buchung auf der Quarantäneliste gelandet ist.
Muff schlichtete 2020 fast 2000 Fälle, 54 Prozent mehr als in anderen Jahren. «Wir nehmen Beschwerden praktisch nur noch schriftlich entgegen», sagt er.
Ungeimpfte erfüllen Einreisebedingungen nicht
Weil die Quarantäneliste abgeschafft wurde, verändern sich die Anliegen und Beschwerden der Leute. «Ungeimpfte haben momentan die grössten Sorgen», sagt der Ombudsmann. Unter anderem nach Malta, Grossbritannien oder in die Slowakei können nur Geimpfte ohne Beschränkungen einreisen. Ungeimpfte müssen in Quarantäne.
In anderen Ländern wie Italien oder Frankreich gilt eine ausgeweitete Zertifikatspflicht, etwa in Restaurants oder Museen. «Wenn Ungeimpfte wegen der Quarantänepflicht oder der erweiterten Zertifikatspflicht eine Reise nicht antreten können oder wollen, ist das aus meiner Sicht kein Problem des Reiseveranstalters oder der Airline», so Muff.
Die Kunden müssten die Kosten selber tragen. «Denn die Betroffenen bringen die Voraussetzungen nicht mit, die sie zur Einreise zu erfüllen hätten.» Das sei vergleichbar mit einem nicht vorhandenen Visum.
Grösse sagt nichts über Schnelligkeit
Zu vergleichen mit einer kostenfreien Stornierung, wenn ein Land für alle Reisenden – ob geimpft oder ungeimpft – eine Quarantänepflicht auferlegt, sei dies allerdings nicht. «Eine Quarantäne von zehn Tagen für eine siebentägige Reise ist für alle nicht zumutbar und aus meiner Sicht deshalb rückzuerstatten.»
Wer zahlt eigentlich am schnellsten zurück? Namen kann der Reise-Ombudsmann keine nennen. Nur so viel: «Die Grösse des Veranstalters oder der Airline sagt nichts über deren Schnelligkeit aus.» Mittlerweile hätten aber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer ihr Geld zurückbekommen.
Begrenzte Möglichkeiten des Ombudsmanns
Viele Reiselustige haben vor allem bei grossen Online-Plattformen Mühe, ihr Geld wiederzuerhalten. «Die meisten Onlined-Denste können zwar unkompliziert Buchungen abwickeln, haben aber praktisch keine Ahnung von Kundendienst», sagt Muff.
Oft kann der Ombudsmann gar nicht helfen. «Firmen mit Sitz im Ausland fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich», so Muff. Er ist nur für die Schweizer Reisebranche verantwortlich.