Das sind die Quarantäne-Regeln
Heimreise in den Hausarrest

Wer aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreist, muss unverzüglich nach Hause und strikte daheimbleiben. Welche Regeln gelten? Der «Beobachter» verschafft den Überblick.
Publiziert: 24.10.2020 um 16:16 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2020 um 19:41 Uhr
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Wer in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko war, muss nach Ankunft in der Schweiz in Quarantäne. Auch Kinder sind davon betroffen.
Foto: Getty Images
Norina Meyer («Beobachter»)

Wann muss man nach einem Aufenthalt im Ausland in Quarantäne?

Wenn man sich in den letzten zehn Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten hat und in die Schweiz einreist.

Um welche Länder geht es dabei?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste der Staaten und Gebiete, in denen das Ansteckungsrisiko erhöht ist. Die epidemiologische Lage verändert sich rasch, die Liste wird laufend aktualisiert. Wenn ein Staat darauf aufgeführt ist, zählen all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete dazu. Ausnahme: Bei den Nachbarstaaten der Schweiz können auch nur einzelne Gebiete speziell aufgeführt werden, wie momentan etwa diverse Regionen Frankreichs.

Wann kommt ein Staat oder ein Gebiet auf diese Risikoliste?

Wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
1) Es gab dort in den letzten 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen.
2) Es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Übertragungsrisiko, aber die verfügbaren Informationen erlauben es nicht, die Gefahr verlässlich einzuschätzen.
3) Es sind in den letzten Wochen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist, die sich im betreffenden Staat oder Gebiet angesteckt haben.

Wann ist ein Land ein Risikogebiet?
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Folgende Kriterien gelten:Wann ist ein Land ein Risikogebiet?

Was bedeutet Quarantänepflicht genau?

Zu Hause bleiben. Konkret: Man muss sich unmittelbar nach der Einreise in die Schweiz auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben – etwa eine Ferienwohnung oder ein Hotel. Während der zehntägigen Quarantäne (Stand: Mitte Oktober) ist man verpflichtet, sich ständig dort aufzuhalten.

Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht?

Gewisse Personen sind von der Quarantänepflicht befreit, auch wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Zum Beispiel, wenn sie beruflich grenzüberschreitende Transporte durchführen oder direkt in ein anderes Land weiterreisen.

Müssen auch Kinder in Quarantäne?

Ja.

Muss man den Behörden melden, wenn man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat?

Ja, und zwar innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise bei der zuständigen kantonalen Behörde. Wer sich nicht meldet, riskiert eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

Müssen auch Mitbewohner, die nicht verreist sind, in Quarantäne?

Nein. Aber nur dann nicht, wenn eine komplette Abgrenzung der eingereisten Person möglich ist. Das heisst: Sie richtet sich allein in einem Zimmer mit geschlossenen Türen ein, isst dort und hält Abstand von den Mitbewohnern. Idealerweise benutzt sie ein eigenes Badezimmer oder reinigt die sanitären Anlagen nach jedem Gebrauch. Geschirr, Besteck, Handtücher und Bettwäsche teilt sie nicht mit anderen.

Was, wenn sich jemand nicht an die Quarantänevorgaben hält?

Das ist nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung und kann mit Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden.

Ja. Die Kantone überwachen die Einhaltung der Quarantänemassnahmen, soweit es ihre Belastung zulässt. Sie überprüfen etwa mittels telefonischer Stichproben oder polizeilicher Kontrollen an der Haustür, ob man sich daran hält. Die Kontaktdaten dafür haben sie von den Fluggesellschaften und Busunternehmen.

Darf man während der Quarantäne ab und zu spazieren oder einkaufen gehen?

Nein, man darf den Haushalt prinzipiell nicht verlassen. Nur so kann die Übertragungskette unterbrochen werden. Lebensmittel lässt man sich am besten durch einen Lieferdienst, Angehörige oder Nachbarn vor die Tür liefern.

Darf man während der Quarantäne zum Arzt gehen, etwa um sich testen zu lassen?

Ja. Dabei sollte man eine Hygienemaske tragen und den Mindestabstand zu anderen einhalten. Wenn möglich, reist die quarantänepflichtige Person nicht mit dem öffentlichen Verkehr zum Arzt.

Was gilt, wenn man quarantänepflichtig ist, aber keine Symptome hat und einen negativen Test vorweisen kann?

Die Quarantänepflicht gilt weiterhin. Das heisst: Auch bei einem negativen Testergebnis verkürzt sich die Dauer der Quarantäne nicht.

Wie steht es, wenn man nach der Quarantäne immer noch keine Symptome hat?

Dann darf man grundsätzlich wieder in die Öffentlichkeit gehen. Es ist jedoch wichtig, den Gesundheitszustand weiterhin zu überwachen, da die ersten Symptome auch erst später auftreten können.

Erhält man weiterhin Lohn, wenn man sich nach einem Auslandsaufenthalt in Quarantäne begeben muss?

Der Arbeitgeber muss weiterhin Lohn zahlen, wenn man beruflich in ein Risikogebiet reisen musste oder wenn man trotz Quarantäne im Homeoffice arbeiten kann.

Bekommt man Corona-Erwerbsersatz, wenn man wegen der Quarantäne nicht arbeiten kann und vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält?

Dem ist nur so, wenn man die Quarantäne unverschuldet antreten muss. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Reiseziel bei der Abreise noch nicht auf der Risikoliste stand und man auch nicht wissen konnte, dass es auf die Liste gesetzt wird. Mit anderen Worten: Wenn das Land bereits bei der Ausreise auf der Liste war, gibt es weder Erwerbsersatz noch Lohn.

Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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