Moderna vermeldet erneut Lieferverzögerungen. Es kommen weniger Impfdosen als geplant in die Schweiz. Doch mit der Impfkampagne des Bundes soll es dennoch vorwärtsgehen. Damit steigt auch der Druck auf die Arbeitgeber. Sollen sie eine Impfpflicht verordnen?
«Arbeitgebende müssen die Gesundheit all ihrer Arbeitnehmenden und von Drittkontakten schützen», schreibt Nicole Vögeli (52), Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin an der ZHAW, in einer kürzlichen Publikation in der rechtswissenschaftlichen Zeitung «sui generis». Die Arbeitgebenden dürfen sich dieser Schutzpflicht nicht entziehen.
In jedem Einzelfall entscheiden
«Hinzu kommen die spezifischen Verpflichtungen der Arbeitgebenden, gestützt auf die Covid-19-Gesetzgebung, ihre Arbeitnehmenden vor Ansteckungen zu schützen», so Vögeli weiter. Andererseits stellt eine Impfpflicht einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Aus diesem Grund müsse die Impfpflicht in jedem Einzelfall betrachtet werden.
Ob der Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen darf, hängt davon ab, ob die Arbeit eine Gefährdung darstellt. Also bei engem und häufigen Kontakt. Oder wer sich länger im selben Raum aufhalten muss.
Nicht nur Gesundheitspersonal
Die Impfpflicht gibt es also nicht nur im Gesundheitssektor. «Gefährdungen können auch ausserhalb der Gesundheitsberufe vorkommen – zum Beispiel in Produktionen, Verkaufsberatung im Detailhandel, bei Handwerkern, Lehrpersonen oder Flugpersonal», sagt Vögeli zu Blick.
Sind die Kriterien einer Gefährdung erfüllt, muss der Arbeitgeber die Impfpflicht sogar anordnen. «Arbeitgebende, welche zum Schluss kommen, die Impfung stelle eine notwendige Massnahme dar, sollten Konsultationsverfahren jetzt einleiten», rät die Anwältin.
Kündigungen möglich
Mitarbeitende, die sich einer erlaubten Impfpflicht entziehen, riskieren gekündigt zu werden. «Es soll allerdings vorher immer eine Verwarnung geben, die auch auf eine Kündigung hinweist.»