Darf das der chinesische Onlinehändler?
Temu verkauft falsche Fünfliber für knapp 2 Franken

Auf dem chinesischen Online-Marktplatz Temu kursieren aktuell täuschend echte Replikate von Schweizer Münzen. Die Fünfliber gibt es für deutlich unter 2 Franken. Sammler geben sich begeistert. Doch ist das überhaupt erlaubt? Blick hat Experten gefragt.
Publiziert: 03.06.2024 um 18:56 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2024 um 19:45 Uhr
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Temu lockt seit März 2023 Schweizer Kundinnen und Kunden mit Mega-Rabatten.
Foto: Getty Images
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Olivia RuffinerRedaktorin

Der chinesische Billig-Anbieter Temu hat alles, was das Herz von Schnäppchenjägern begehrt: Kopfhörer, Teekocher, Kleidung und Schweizer Münzen. Moment, Schweizer Münzen? Tatsächlich finden sich nun auf der Plattform Replikate der Fünfliber aus den Jahren 1850 und 1851. Die Münzen sind nah am Original – einzige Unterschiede: Sie haben auf der Kopfseite einen Aufdruck mit «Kopie» und unten zwei kleine Designdetails hinzugefügt. Zudem ist die Münze 1 Millimeter grösser als das Original und aus «langlebigem Eisenmaterial» hergestellt.

Den chinesischen «Schnägg», der sich auf der Zahlseite praktisch nicht von der echten unterscheidet, gibt es auf Temu für sagenhafte 1.26 Franken respektive 1.69 Franken. Zum Vergleich: Ein echter Schweizer Fünfliber mit Silberlegierung aus dem Jahr 1851 gibt es auf Ebay für umgerechnet 400 Franken. Dabei handelt es sich um die erste Serie der Fünffränkler, die seit 1934 ausser Kurs gesetzt sind.

Sammler freuen sich

Einige Sammler haben auf Temu schon zugeschlagen, der Verkaufsticker zeigt, dass bereits 860 Exemplare des 1850er-Jahrgangs verkauft wurden, die Replik des Fünflibers von 1851 ist bereits fast ausverkauft. Die Käufer geben sich zufrieden, 4,9 Sterne geben sie der Replik. Ein User aus Grossbritannien schreibt begeistert: «Wie auf dem Bild, meine Sammlung wächst!»

«Bei Münzen wie der von Ihnen erwähnten Schweizerfranken-Münze handelt sich in der Regel um Präge- oder Gussfälschungen, die als Kopien auf verschiedenen Internetplattformen angeboten werden», so das Bundesamt für Polizei (Fedpol) auf Anfrage von Blick. Präge- und Gussfälschungen unterscheiden sich in der Herstellungsweise kaum vom Original. «Diese werden meist von Numismatikern erworben, um ihre Sammlung zu vervollständigen», erklärt der Fedpol-Sprecher.

Münze in Umlauf bringen, ist strafbar

Gemäss dem Edelmetall-Experten Walter Hell-Höflinger unterscheiden sich Münzrepliken deutlich vom Material und damit auch vom Wert der originalen Münze. «Damit ein Händler, die Münze legal anbieten kann, muss klar die Verwechslungsgefahr mit dem Original ausgeschlossen werden», so der Geschäftsleiter des Wiener Edelmetallhändlers Gold & Co in einem Blogbeitrag zum Thema. «Wird die Unterscheidbarkeit bewusst verschleiert, muss man bereits von Fälschungen sprechen», schreibt der Experte.

Auf Temu ist die Münze entsprechend ausgewiesen. Für das Fedpol ist dies in diesem Fall aber ungenügend: «Auch wenn der Vermerk ‹Copy› aufgeführt ist, ist eine Verwechslungsgefahr aufgrund ihrer Dimension, Gewicht und Abbild gegeben», sagt ein Fedpol-Sprecher. «Wer Münzen mit dem Vermerk ‹Copy› in Umlauf bringt, macht sich strafbar.» Schuldigen blüht laut Artikel 240 im Schweizer Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

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